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Ökodesign-Verordnung (EU) 2016/2281 (Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte, Prozesskühler, Gebläsekonvektoren)
vom 30. November 2016 (ABl. L 346 vom 20. Dezember 2016, S. 1–50)
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Über den Link zum Originaltext werden auch konsolidierte Texte veröffentlicht.
Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Die Verordnung legt Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung im Hinblick auf Luftheizungs- und Kühlungsprodukte und Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur fest. Wichtigster Parameter sind der Energieverbrauch und die Stickoxidemissionen bei der Nutzung. Auch die direkten Emissionen durch Kältemittel und die Geräuschemissionen sind relevante Faktoren.
Die ist ab dem 01. Januar 2018 gültig. Eine Verschärfung tritt am 26. September 2018, sowie am 01. Januar 2021 in Kraft.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für:
- Luftheizungsprodukte mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 1 MW
- Kühlungsprodukte und Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur mit einer Nennkühlleistung von bis zu 2 MW
- Gebläsekonvektoren
Wer ist zuständig?
Marktaufsichtsbehörden sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen.
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 30. November 2016
Hinweise
Ökodesign-Verordnungen sind Durchführungsmaßnahmen auf Grundlage der sogenannten Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union. Ziel ist es, die Energieeffizienz und die Umweltverträglichkeit von bestimmten Produkten zu verbessern. Als primärer Umweltaspekt bei Haushaltskochgeräten wurde der Energieverbrauch in der Nutzungsphase ermittelt. Zusammen mit der Vorschrift für die Energieverbrauchskennzeichnung 65/2014 wird hier bis 2020 eine jährliche Primärenergieeinsparung von 27 PJ/Jahr erwartet.