- Startseite
- >> Energie / Klima
- >> Recht/Vollzug
- >> Detailseite
Verordnung (EU) 2017/1369 (Energieverbrauchskennzeichnung)
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Änderungen und eine eventuell vorhandene konsolidierte Fassung finden Sie ggf. unter „Aktuelle Änderungen“.
Originaltext (EU)Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Diese Verordnung legt einen Rahmen für energieverbrauchsrelevante Produkte fest, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Sie sieht die Kennzeichnung dieser Produkte sowie die Bereitstellung einheitlicher Produktinformationen zur Energieeffizienz, zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen durch die Produkte während des Gebrauchs und zusätzlicher Angaben über die Produkte vor, sodass Kunden in die Lage versetzt werden, sich für effizientere Produkte zu entscheiden, um ihren Energieverbrauch zu verringern.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für Lieferanten und Händler der betroffenen Produkte (ausgenommen sind die in Art. 1 Abs. 2 der Verordnung aufgeführten Produkte), welche innerhalb der EU verkauft ("in Verkehr gebracht") oder in Betrieb genommen werden sollen.
Wer ist zuständig?
Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.
Hinweise
Die Verordnung ist seit 01. August 2017 gültig. Die Pflichten der Lieferanten in Bezug auf die Produktdatenbank gemäß Artikel 4 der Verordnung gelten seit dem 1. Januar 2019.
Zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung wurden im Amtsblatt der Europäischen Union L 315 vom 05. Dezember sechs Delegierte Verordnungen erlassen (s. unter Weiterführende Informationen). Die Verordnungen traten am 25. Dezember 2019 in Kraft. Insgesamt sieht das Paket allerdings verschiedene Gültigkeiten und Übergangsfristen vor.
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2013 (Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2014 (Energieverbrauchskennzeichnung Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 (Energieverbrauchskennzeichnung Lichtquellen)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2016 (Energieverbrauchskennzeichnung Kühlgeräten)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2017 (Energieverbrauchskennzeichnung Haushaltsgeschirrspülern)
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/2018 (Energieverbrauchskennzeichnung Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion)