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Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/826 (Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb)
Hinweis: EUR-Lex bietet für europäische Vorschriften nicht immer die aktuell geltende Fassung, sondern häufig nur den Originaltext. Über den Link zum Originaltext werden auch konsolidierte Texte veröffentlicht.
Originaltext (EU)
Keine Vollzugshinweise
Was wird geregelt?
Die Verordnung legt Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb im Hinblick auf deren Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme fest.
Für wen gilt die Regelung?
Die Verordnung gilt für Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Geräte des Anhangs 2, deren Produkte innerhalb der EU verkauft ("in Verkehr gebracht") oder in Betrieb genommen werden sollen.
Wer ist zuständig?
Zuständige Behörden der Marktüberwachung sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter.
Aktuelle Änderungen
Änderung vom 17. November 2023
Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/2533 ändert in Anhang II (Liste der unter diese Verordnung fallende energieverbrauchsrelevanten Produkte) unter Nummer 1 die Bezeichnung von zwei Geräten. Die Verordnung gilt somit nicht mehr für Haushaltswäschetrockner, die unter die Verordnung (EU) 2023/2533 fallen. Im Anhang III (Ökodesign-Anforderungen) wird die Nummer 1 Buchstabe b (Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand) der Verordnung (EU) 2023/826 teilweise ersetzt. Die Änderung gilt ab dem 1. Juli 2025.
Änderung vom 16. Juni 2023
Die Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission vom 16. Juni 2023 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets ändert diese Verordnung dahin gehend, dass schnurlose Telefone aus ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen werden, um Überschneidungen mit Bestimmungen dieser Verordnung zu denselben Produkten zu vermeiden.
Hinweise
Die Verordnung trat am 08. Mai 2023 in Kraft. Sie gilt ab dem 9. Mai 2025. Artikel 6 Absatz 1 (Umgehung und Software-Aktualisierungen) gilt jedoch ab Inkrafttreten der Verordnung.
Zum vollständigen Gültigkeitsdatum der neuen Verordnung 09. Mai 2025 treten die beiden EU-Verordnungen
- Ökodesign-Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 (Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand) und
- Ökodesign-Verordnung (EG) Nr. 107/2009 (Set-Top-Boxen)