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EMAS: Wie oft finden Umweltbetriebsprüfungen statt?

Antwort von: LfU

Die Umweltbetriebsprüfung (internes Audit) ist in regelmäßigen Abständen, mindestens aber jährlich, durchzuführen (Artikel 6 Abs. 2 der EMAS-Verordnung). Dabei müssen nicht alle Bereiche und Tätigkeiten jedes Jahr, mindestens aber einmal in drei Jahren (bzw. bei Anwendung der Ausnahmeregelung für kleine und mittlere Unternehmen in vier Jahren) geprüft werden.

Nach Artikel 7 der EMAS-Verordnung können die Registrierungsstellen auf Antrag von kleinen Organisationen (kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition: u. a. bis zu 250 Mitarbeiter; Behörden, die u. a. für weniger als 10000 Einwohner zuständig sind oder weniger als 250 Personen beschäftigen) dieses Dreijahresintervall auf bis zu vier Jahre verlängern. Der Umweltgutachter, der die Organisation begutachtet hat, muss dazu bestätigen, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die Häufigkeit, mit der eine Tätigkeit geprüft wird, hängt von folgenden Faktoren ab (vgl. Anhang III Nr. 4 EMAS-Verordnung):

  • Art, Umfang und Komplexität der Tätigkeiten
  • Bedeutung der damit verbundenen Umweltauswirkungen
  • Wichtigkeit und Dringlichkeit der bei früheren Umweltbetriebsprüfungen festgestellten Probleme
  • Vorgeschichte der Umweltprobleme
Komplexere Tätigkeiten mit bedeutenderen Umweltauswirkungen werden häufiger geprüft.

Das Programm für die Umweltbetriebsprüfung ist auch dem Umweltgutachter vorzulegen, damit sichergestellt ist, dass die Umweltbetriebsprüfung den Anforderungen der EMAS-Verordnung entspricht.

Gibt es einen Unterschied zwischen Umweltbetriebsprüfung und Umweltprüfung?
Die Umweltbetriebsprüfung ist nicht mit der Umweltprüfung zu verwechseln. Die Umweltprüfung ist die erstmalige umfassende Erfassung und Bewertung der Umweltaspekte, der Umweltauswirkungen und der Umweltleistung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen einer Organisation. Die Umweltprüfung wird bei der erstmaligen Einführung von EMAS durchgeführt.