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Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm - BUMAP: Bekomme ich einen Zuschuss für mein betriebliches Umweltmanagement oder Ressourcenmanagement?

Antwort von: LfU, Regierung von Schwaben

Ein Unternehmen mit Sitz in Bayern möchte ein Umweltmanagement oder Ressourcenmanagement einführen. Dabei ist die Frage aufgekommen, ob es dafür gefördert wird, wie die Förderung abläuft und wo sich Informationen finden.

Ja, für die Einführung eines Umwelt- oder Ressourcenmanagements sowie auch für eine Rezertifizierung gibt es einen Zuschuss

BUMAP - Die Förderung für Umweltmanagementsysteme in bayerischen Unternehmen

Bis einschließlich 31. Dezember 2024 stehen Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern Fördergelder im Rahmen des Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramms (BUMAP) zur Verfügung. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bezuschusst im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts Bayern Unternehmen bei der erstmaligen Einführung inklusive Validierung, Zertifizierung beziehungsweise externen Prüfung eines der folgenden Systeme:
  • EMAS
  • ISO 14001
  • ÖKOPROFIT
  • QuB
Auch eine einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung dieser Umwelt- und Ressourcenmanagementsysteme wird gefördert. Voraussetzung ist die Teilnahme der Unternehmen an einer Projektgruppe, die von einem Projektträger betreut wird.

Projektgruppenteilnehmende können sein
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • freiberuflich Tätige,
  • Organisationen der Wirtschaft, wie Kammern, Verbände oder Innungen
  • kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen

Maximale Zuschusshöhe für Projektgruppen-Teilnehmende

Bei Einführung inklusive Erstvalidierung / - zertifizierung eines umweltorientierten Managements
  • EMAS: max. 5.600 Euro
  • ISO 14001: max. 4.000 Euro
  • ÖKOPROFIT: max. 3.200 Euro
  • QuB: max. 3.200 Euro
Bei der einmaligen Revalidierung / - zertifizierung eines umweltorientierten Managements
  • EMAS: max. 2.800 Euro
  • ISO 14001: max. 2.000 Euro
  • ÖKOPROFIT: max. 1.600 Euro
  • QuB: max. 1.600 Euro
Bei Einführung eines Ressourcenmanagements im Zusammenhang mit der Erstvalidierung oder der Integration in ein bestehendes umweltorientiertes Management
  • EMAS: max. 1.840 EUR
  • ISO 14001: max. 1.360 EUR
  • ÖKOPROFIT: max. 1.040 EUR
  • QuB: max. 1.040 EUR

Voraussetzungen

Die Förderung
  • unterliegt der De-minimis Verordnung
  • wird ausschließlich an Teilnehmende ausgezahlt, die an einer von einem Projektträger organisierten Projektgruppe (5 bis 15 Teilnehmer) teilnehmen
  • erhalten nur Teilnehmende mit Sitz oder Niederlassung in Bayern
Die Antragstellung erfolgt schriftlich oder online bei der zuständigen Bewilligungsbehörde die für ganz Bayern zuständig ist:

Regierung von Schwaben
SG 55.1
Fronhof 10
86152 Augsburg

Kontakt für Rückfragen:
Telefon 0821 327 2240
Telefax 0821 327 2289
E-Mail BUMAP@reg-schw.bayern.de

Alle Details und Infos zur Antragstellung finden sie auf der Website der Regierung von Schwaben.

Ablauf

1. Antragstellung durch den Projektträger
  • Bevor mit der geplanten Maßnahme begonnen wird, muss der Projektträger den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit einem Beraterangebot bei der Regierung von Schwaben einreichen.
  • Die Regierung von Schwaben schickt dem Projektträger den Bescheid „Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn“ bei Bewilligung zurück.
  • Sobald dem Projektträger der Bescheid vorliegt, beginnt er mit der Umsetzung seiner Aufgaben, kann die für die Maßnahme nötigen Verträge unterzeichnen, z. B. die Beauftragung eines Beraters für die Projektgruppe.
2. Zusammenstellung einer Projektgruppe
  • Der Projektträger akquiriert alleine oder mithilfe bereits feststehender Teilnehmender eine Projektgruppe (mind. 5 bis max. 15 Teilnehmende) und schickt die notwendigen Anträge gesammelt an die Regierung von Schwaben.
  • Der Projektträger reicht die drei vorgeschriebenen Vergleichsangebote der Beratenden oder Beratungsunternehmen und seinen Vergabevermerk (Begründung der Auswahl) ein.
3. Vorlage des Zuwendungsbescheids
  • Nach Prüfung der Teilnehmeranträge stellt die Regierung von Schwaben den Teilnehmenden die Zuwendungsbescheide aus. Die Teilnehmenden können nun mit Vorlage des Zuwendungsbescheids mit der Maßnahmebeginnen, beispielsweise mit der Beauftragung des vom Projektträger ausgewählten Beratungsunternehmens.
  • Der Projektträger erhält zeitgleich mit der Gruppe seinen Zuwendungsbescheid.
  • Im Zuwendungsbescheid ist die Vorlage des Verwendungsnachweises festgelegt, der nach Abschluss der Maßnahme einzureichen ist, damit die Regierung von Schwaben die Auszahlung der Förderung veranlassen kann.