Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

EMAS: Wer kann an EMAS teilnehmen?

Antwort von: LfU

An EMAS kann sich jede Organisation unabhängig von ihrer Größe oder Branche beteiligen. Mit EMAS III steht das System auch außereuropäischen Organisationen und europäischen Unternehmen, die in außereuropäischen Ländern tätig sind, offen.
Der in den EMAS-Regularien häufig verwendete Begriff der "Organisation" ist umfassend zu verstehen: als Gesellschaft, Körperschaft, Betrieb, Unternehmen, Behörde oder Einrichtung. Auch Teile oder Kombinationen der vorgenannten Organisationen, gleich ob mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, ob öffentlich oder privat, können an EMAS teilnehmen (vgl. Art.2 Nr.21 der EMAS-Verordnung). Eine Organisation ist gekennzeichnet durch eigene Funktionen und eine eigene Verwaltung, denn nur so ist es Organisationen möglich, ihre Umweltauswirkungen zu beeinflussen und kontinuierlich zu verbessern. Die kleinste bei EMAS eintragbare Organisationseinheit ist ein Standort.

Wie funktioniert das EMAS-Multisite-Verfahren?:
Organisationen mit vielen vergleichbaren Standorten können ggfs. ein vereinfachtes Begutachtungsverfahren durchlaufen, dieses verzichtet auf die Begutachtung aller Standorte zugunsten einer stichprobenartigen Begutachtung. Bislang ist dieses Verfahren jedoch nur für bestimmte Branchen zugelassen. Die genauen Regularien sind im Nutzerhandbuch aufgeführt.