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Lieferkettengesetz: Neue Handreichung zur Risikoanalyse

Quelle: BAFA

Für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung zum Thema „Risikoanalyse“ veröffentlicht. Diese beschreibt die Anforderungen des LkSG, zeigt die Rolle der Risikoanalyse im Sorgfaltsprozess auf und bietet Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung.

Nach dem LkSG sind Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, den mit diesen Sorgfaltspflichten verbundenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren und gegebenenfalls vorliegende Verletzungen von Pflichten in diesen Bereichen zu beenden. Die Risikoanalyse ist daher Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements.
Wesentliche Inhalte der Handreichung sind Informationen zu den grundlegenden Anforderungen an die Risikoanalyse und die Umsetzung dieser.

IZU-Werkzeug: Nachhaltige Lieferkette

Kennen Sie schon unser Starter-Kit? Mit dieser praktischen Anleitung können Sie Ihre Lieferkette abbilden, Nachhaltigkeitsrisiken bewerten und geeignete Maßnahmen umsetzen. Durch die Gliederung in Phasen geht es Schritt für Schritt vorwärts!
  • Phase 1: Lieferkette abbilden und Strategie entwickeln
  • Phase 2: Nachhaltigkeitsrisiken erfassen und bewerten
  • Phase 3: Maßnahmen definieren und umsetzen
  • Phase 4: Wirkung der Maßnahmen messen und kommunizieren
  • Phase 5: Beschwerden erfassen und Prozess verbessern