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IZU-Handlungshilfe: 5 Schritte zum VSME-Bericht
Quelle: IZU
Sie möchten freiwillig und strukturiert über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten? Unsere neue IZU-Handlungshilfe "5 Schritte zum VSME-Bericht" führt Sie praxisnah durch die einzelnen Schritte der freiwilligen Berichterstattung nach VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard).

Für wen ist die Handlungshilfe gedacht?
Die Handlungshilfe richtet sich an Unternehmen, die zwar nicht direkt von der CSRD-Berichtspflicht betroffen sind, jedoch zunehmend von Geschäftspartnern, Banken oder Förderinstitutionen zur Offenlegung von ESG-Kennzahlen aufgefordert werden. Sie eignet sich auch für Unternehmen, die freiwillig und standardisiert über Nachhaltigkeit berichten möchten, um daraus Chancen zu nutzen.Auf welcher Grundlage wurde die Handlungshilfe erstellt?
Die Handlungshilfe basiert auf dem im Dezember 2024 veröffentlichten Standardentwurf der EFRAG und orientiert sich an den Anforderungen des Basic Module und Comprehensive Module (dt. Basis- und Zusatzmodul), die als Kern für eine pragmatische und ressourcenschonende Berichterstattung dienen.Wie ist die Handlungshilfe aufgebaut?
Die Handlungshilfe führt praxisnah durch die einzelnen Schritte der freiwilligen Berichterstattung nach VSME – von Zieldefinition über Datenerhebung bis zur Kommunikation - und bietet Checklisten, Tipps und Beispiele zur Umsetzung.Wie ist die Handlungshilfe entstanden?
Im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts Bayern entwickelten das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) am Landesamt für Umwelt in Kooperation mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) diese Hilfe.Welche Offenlegungspflichten sind nach dem VSME-Standard für mein Unternehmen relevant?
Zur Unterstützung bei der Entscheidung, welche Datenpunkte Sie in Ihrem VSME-Bericht offenlegen möchten, haben wir ergänzend zur Handlungshilfe eine Excel-Handreichung als praktische Arbeitshilfe entwickelt.Diese besteht aus zwei Arbeitsblättern: dem "Basic Module" und dem "Comprehensive Module".
Die Handreichung bezieht sich auf die ersten 14 Seiten des VSME (Version: Dezember 2024).