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  • Untere Naturschutzbehörden an den Kreisverwaltungsbehörden

    Genehmigungsverfahren im Rahmen der Eingriffsregelung
    Beratung in Naturschutzfragen
    Auskünfte über Beschränkungen des Betretungsrechts
    Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile

    Zuständige Naturschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden und in Ausnahmefällen die Regierungen. Wenden Sie sich am besten zuerst an die Untere Naturschutzbehörde in Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.

    Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Naturschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Unteren Naturschutzbehörden).

  • Regierungen

    Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes
    Ausnahme und Befreiungen von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnungen
    Ausweisung von Naturschutzgebieten

    Zu dem jeweiligen Sachgebiet Naturschutz

  • Bayerisches Landesamt für Umwelt

    Natura 2000
    Konzepte zur Landschaftsökologie
    Landschaftsplanung; Landschaftsentwicklungskonzepte
    Konzepte zur Erholungs,- Sport- und Freizeitnutzung
    Biotopkartierung; Artenschutzkartierung
    Rote Listen Pflanzen und Tiere
    Arten- und Biotopschutzprogramme
    Artenhilfsprogramme