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Landschaftsplan: Müssen detaillierte Planaussagen im Landschaftsplan wie "Heckenpflanzung” oder "Erosionsschutzmaßnahmen” von den Grundstücksbesitzern umgesetzt werden?

Antwort von: Bayerisches Landesamt für Umwelt

Der einzelne Bürger kann nicht zur Umsetzung einer planerischen Zielvorgabe verpflichtet werden. Wie beim Flächennutzungsplan sind die im Landschaftsplan dargestellten fachlichen Ziele nur für die Behörden verbindlich. Diese müssen die Darstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes bei ihren Planungen berücksichtigen.

Aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (= vorbereitende Bauleitplanung) werden Bebauungspläne mit integrierten Grünordnungsplänen (= verbindliche Bauleitplanung) entwickelt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes/Grünordnungsplanes sind auch für den einzelnen Bürger verbindlich.

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