Landschaftsplan: Können im Landschaftsplan dargestellte Umsetzungsmaßnahmen ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers durchgeführt werden?
Antwort von: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen ist immer die Zustimmung des Grundbesitzers erforderlich.
