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Landschaftsplan: Können im Landschaftsplan dargestellte Umsetzungsmaßnahmen ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers durchgeführt werden?

Antwort von: Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen ist immer die Zustimmung des Grundbesitzers erforderlich.

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