Landschaftsplan: Welchen Einfluss hat der Landschaftsplan auf Bauvorhaben?

Antwort von: Bayerisches Landesamt für Umwelt

Gemeinsam mit dem Flächennutzungsplan gibt der Landschaftsplan eine Orientierungshilfe für die künftige Siedlungsentwicklung der Gemeinden (=vorbereitende Bauleitplanung).

Erst in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan mit Grünordnungsplan) wird Baurecht geschaffen. Die dort getroffenen Festsetzungen sind für den einzelnen Bürger verbindlich.

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