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Ökostrom

Quelle: LfU, BMUB, EnergieVision e.V., Grüner Strom Label e.V., UBA

Der Begriff Ökostrom oder auch „Grüner Strom“ ist keine geschützte Marke und wird unterschiedlich definiert. Zumeist wird damit Strom aus erneuerbaren Energiequellen bezeichnet. Dazu zählen Wasserkraft, Sonnenenergie, Windenergie, Geothermie und Biomasse. Je nach Definition wird auch Strom aus Kraftwerken, welche die unvermeidliche Abwärme für Wärmeanwendungen in Industrie, Gewerbe oder in Gebäuden nutzen (Kraft-Wärme-Kopplung), als Ökostrom bezeichnet. Mit dem Bezug von Ökostrom können Privatpersonen und Unternehmen einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.

Kommt bei mir nur Ökostrom an, wenn ich einen Ökostrom-Tarif abgeschlossen habe?

In dieser Vermutung liegt einer der größten Irrtümer der Ökostrom-Debatte. Bildlich gesprochen ist der Strommarkt mit einem riesigen See vergleichbar. Gespeist wird dieser von sämtlichen Stromproduzenten – egal ob sie ihren Strom in Kohle-, Atom- und Gaskraftwerken oder durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen herstellen. Aus dem Strommix-See bedienen sich wiederum die regionalen und die überregionalen Energieversorger. Somit erhält quasi jeder Verbraucher denselben Strommix. Aber: Endverbrauchende unterstützen mit dem Bezug von Ökostrom anteilig den Ausbau und den Erhalt erneuerbarer Energien. Interessant ist dabei zu wissen, dass Grüner Strom in vielen Fällen aus dem Ausland importiert wird, denn Ökostrom aus Deutschland wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) automatisch bei jeder Stromzahlung, egal ob konventionell oder regenerativ erzeugt, mitbezahlt. In jedem Fall wird mit dem Bezug von Ökostrom jedoch der Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt.

Was kann ich tun?

Bevor Sie sich für ein Ökostrom-Angebot entscheiden, sollten Sie immer zuerst den eigenen Energieverbrauch prüfen und reduzieren. Denn der wirkungsvollste Beitrag zum Klimaschutz ist immer die Energieeinsparung. Energie, die nicht benötigt wird, muss nicht erzeugt werden, ganz gleich, ob sie aus regenerativen oder aus fossilen Energieträgern stammt. Unsere Leitfäden zur Energieeffizienz können Sie bei der Umsetzung unterstützen. Externe Berater können ebenfalls dabei helfen, bislang nicht entdeckte Einsparpotenziale aufzuspüren. Kleine und mittlere Unternehmen werden dabei durch unterschiedliche Fördermaßnahmen unterstützt. Bleiben Sie am Ball und schonen sie damit nicht nur nachhaltig das Klima, sondern auch den Geldbeutel.

Worauf kann ich achten?

Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom und dieser ist nicht per se gut oder schlecht. Doch trotz mancher Kritik sorgt eine größere Nachfrage auch für mehr Ökostrom-Angebote auf dem deutschen Energiemarkt und durch die verstärkte Entnahme von Ökostrom aus dem "Stromsee" wird auch der "Nachfluss" gefördert. Stromanbieter tun dies, indem sie sich beispielsweise vertraglich verpflichten, ihre Gewinne in den Bau neuer, mit regenerativen Energien betriebener Anlagen zu investieren. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten der Qualitätsgarantie, auf die Endkonsumierende achten können:

Herkunftsnachweis
Der Herkunftsnachweis (HKN), der durch das Umweltbundesamt geprüft, ausgestellt und im Herkunftsnachweisregister (HKNR) erfasst wird, bescheinigt seit Januar 2013 europaweit wo und wie Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde. Der Herkunftsnachweis gibt Beziehenden von Ökostrom eine Qualitätsgarantie und die Sicherheit, dass der Strom nicht bereits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wurde. Produzierende erhalten pro erzeugter Megawattstunde Strom einen Herkunftsnachweis. Das elektronische Dokument wird nach der Lieferung des Stroms an einen Verbraucher für die Stromkennzeichnung verwendet und nach einmaliger Nutzung entwertet. Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien müssen sich und ihre Anlagen beim HKNR registrieren, sofern sie ihren Strom direkt und mit Herkunftsnachweisen vermarkten wollen. Gleichzeitig verzichten sie auf fixe Vergütungen oder Marktprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Seit November 2014 dürfen in der Stromkennzeichnung nur noch Herkunftsnachweise verwendet werden, die im HKNR entwertet wurden. Ein Energieversorgungsunternehmen muss für den Anteil „sonstige erneuerbare Energien“, der in der Stromrechnung aufgeführt wird, genau für die angegebene Strommenge Herkunftsnachweise entwertet haben. Diese gesetzliche Anforderung schafft für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Sicherheit und Transparenz. Den Herkunftsnachweis, der zeigt, dass eine bestimmte Menge des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde, dürfen nur Energieversorgungsunternehmen (EVU) führen. Das HKNR verhindert damit zukünftig eine weit verbreitete Form des Umetikettierens von Strom mittels Kauf und selbstständiger Entwertung von Herkunftsnachweisen durch Stromverbraucher zur Verbesserung der eigenen Klimabilanz. Trotzdem bleibt der Herkunftsnachweis für Ökostrom nur eine Art „Geburtsurkunde“ und ist somit kein Qualitätssiegel. Achten Sie daher bei der Wahl des Stromversorgers neben dem Herkunftsnachweis auch auf Kriterien von Qualitäts-Zertifikaten: Insbesondere der Bau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung sollte sichergestellt sein.

Ökostrom-Zertifikate
Wird Strom und so auch ein Herkunftsnachweis aus lokalen und verhältnismäßig neuen Quellen bezogen, wird aktiv der Ausbau erneuerbarer Energiequellen vor Ort unterstützt. Dieser zusätzliche Faktor wird mithilfe von Zertifikaten geprüft und ausgezeichnet. Ziel ist, dem Verbraucher eine Hilfestellung bei der Beurteilung von Ökostrom-Angeboten zu geben. Für die Vergabe der Zertifikate ist die Zusammensetzung des Stroms entscheidend: Aus welchen Quellen stammt der Strom und zu welchen Anteilen? Darüber hinaus ist für die Vergabe mancher Zertifikate Voraussetzung, dass ein bestimmter Anteil der Einnahmen in den Bau neuer Anlagen investiert wird und dass die Anlagen ein gewisses Alter nicht überschreiten. Anbietende von Ökostrom lassen sich auf bestimmt Kriterien prüfen und erhalten dann ein entsprechendes Zertifikat.

Verlässliche Zertifikate in Deutschland:

ok-power – EnergieVision e. V.
Das ok-power Label wird vom Verein EnergieVision vergeben, der vom Öko-Institut e.V. und dem Hamburg Institut Research gGmbH getragen wird. Im Mittelpunkt der Vergabekriterien des Gütesiegels ok-power steht die Garantie, dass die mit dem Gütesiegel ausgestatteten Produkte zu einem „zusätzlichen Umweltnutzen“ führen. Folgende Kriterien müssen – Stand Januar 2019 – dabei verpflichtend erfüllt werden:
  • 100 % Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Keine wesentliche Beteiligung bzw. Verflechtung der Stromanbieter an und mit Atomkraft- und Kohlekraftwerken.
  • Erfüllung ökologischer Anforderungen an Ökostrom-Erzeugungsanlagen.
  • Verbraucherfreundliche Vertragskonditionen.
Ergänzend erfüllen Anbieter, die mit dem Label ausgezeichnet sind, optional noch folgende Kriterien:
  • Förderung innovativer Energiewende-Projekte und des Weiterbetriebs ehemals geförderter Anlagen.
  • Beschaffung aus zusätzlichen Neuanlagen.
  • Initiierung und Betrieb von EE-Anlagen.
  • Anerkennung nicht bezuschlagter Neubauprojekte.
Anbieter, die nicht nur einzelne Ökostromprodukte, sondern die gesamte Absatzmenge an Tarifkunden nach ok-power zertifizieren lassen, erhalten zudem das „ok-power-plus“ Siegel.

Grüner Strom Label – Verein Grüner Strom Label
Träger des Grüner Strom Label e.V. sind der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), EUROSOLAR, der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Deutsche Naturschutzring (DNR), die Verbraucher Initiative sowie Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e. V. (IPPNW) und die Naturwissenschaftler für den Frieden (NaturwissenschaftlerInnen Initiative).
Das Grüner Strom Label (GSL) kennzeichnet Strom aus regenerativen Energiequellen (REG). Folgende Anforderungen an das Stromprodukt, die Fördermittelverwendung und an das anbietende Unternehmen gelten dabei:
  • Lieferung von 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen und Kopplung des Herkunftsnachweises mit der zugrundeliegenden Strommenge.
  • Der Endverbraucher-Strompreis enthält mindestens 1 ct/kWh Sonderzahlung zur Förderung von neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen und innovativen Energieprojekten. Die Investitionen können in regenerative Stromerzeugungsanlagen, Zukunftsprojekte und neue Technologien, Energieeffizienz- und Umweltverträglichkeitsmaßnahmen, Grünstrom-Direktversorgung und ähnlichem fließen.
  • Keine Beteiligung des Stromhändlers an Atomkraftwerken, keine neue direkte Beteiligung an bereits existierenden oder neuen Kohlekraftwerken.
  • Die Berichterstattung über Einnahmen und Verwendung der Sonderzahlungen erfolgt öffentlich und transparent.

Standard EE01 und EE02 – TÜV SÜD
Das TÜV-Zertifikat wird an Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energiequellen verliehen, sofern diese, bestimmte Vergabekriterien erfüllen. Unterschieden wird dabei zwischen zwei verschiedenen Standards:
  • Standard EE01: Das Produkt gewährleistet Energieträger aus 100 % Erneuerbaren Energien, das mindestens 30 % der Liefermenge aus neuen Kraftwerken stammt und Preisaufschläge dem Ausbau regenerativer Energien dient.
  • Standard EE02: Das Produkt gewährleistet ebenso Energieträger aus 100% Erneuerbaren Energien und Preisaufschläge, die dem Ausbau regenerativer Energien dienen, sowie die Zeitgleichheit, was bedeutet, dass der liefernde Kraftwerkspool zu jeder Viertelstunde mindestens so viel Strom produziert, wie die Endkunden zeitgleich verbrauchen.

TÜV NORD CERT – TÜV NORD
Das TÜV NORD Zertifikat bescheinigt Energieversorgern, Stromerzeugern und Stromhändlern, dass die Förderung erneuerbarer Energien in die Geschäftspolitik integriert werden, Abläufe transparent gestaltet werden und Prozesse zur Beschaffung und zur Abgabe der Strommengen einer Überprüfung standhalten. Das Zertifikat schließt jedoch die Einspeisung fossiler Energieträger nicht explizit und komplett aus. Daher kann das Zertifikat nur eingeschränkt empfohlen werden.

Ökostrom in Zahlen

Der Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung hat sich in den letzten Jahrzehnten von 3,4 % (1990) kontinuierlich auf rund 45,4 % (2020) erhöht. In Bayern stammt rund die Hälfte der Stromerzeugung von erneuerbaren Energieträger. Davon werden rund 32 % durch Wasserkraft erzeugt, 32 % durch Photovoltaik, 22 % durch Biomasse und 13 % durch Windkraft. Dies Ausbauziele für erneuerbare Energien sind im Bayerischen Aktionsprogramm Energie festgehalten.

Die EnWG-Novelle 2021

Bisher mussten Stromlieferanten nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen den Anteil des Stroms ausweisen, der durch die EEG-Umlage finanziert wurde. Diese Kennzeichnung vermischte jedoch Angaben, die nicht miteinander vermischt werden sollten: der tatsächlich eingekaufte Strom und der rein rechnerisch ermittelte Wert, der angibt wieviel EEG-Strom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanziert haben. Der von den Anbietern ausgewiesene Strommix erschien so grüner, als er ist. Im Juli 2021 ist eine Novelle des EnWG in Kraft getreten. Sie liefert neue Regelungen zur Stromkennzeichnung, die es für Endverbrauche erkenntlicher macht, woher der Strom tatsächlich kommt. Nach der neuen Kennzeichnung müssen Stromanbieter neben der Ausweisung der Zusammensetzung des Stroms bei einem bestimmten Tarif auch den sogenannten Unternehmensverkaufsmix ausweisen. Strom, der über die EEG-Umlage finanzierte wurde, darf damit nicht mehr mit einbezogen werden.