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Batterierecht
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz und hiermit die nationale Rechtsvorschrift zur EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ist in Kraft. Bis Anfang 2026 dauert der Übergangszeitraum bis zur Umstellung der Praxis auf das neue Batterierecht.
 
				Das Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542, das in Art. 1 den Text des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) enthält, wurde am 06. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. In § 64 BattDG sind Übergangsvorschriften aufgeführt, die u. a. die Registrierung von Herstellern und Bevollmächtigten, Genehmigungen von Rücknahmesystemen nach § 7 des alten Batteriegesetzes (nach ear: Eigenrücknahmesysteme),  die neue Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung sowie den Zeitpunkt der Rücknahmeverpflichtung des Handels betreffen.
Die Stiftung ear informiert über die Umsetzung und stellt Informationen bereit.
Es wird noch mit einer Anpassung der behördlichen Zuständigkeiten für Bayern gerechnet.
Bildquelle: © tostphoto - Fotolia.com
Weiterführende Informationen
Links
- BMJV: Artikel-/Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
- IZU Recht und Vollzug: BattDG, siehe auch Eintrag BattG
- BMUKN: Übergangsregelungen im Zusammenspiel von EU-BattVO (Verordnung (EU) 2023/1542) und Batteriegesetz, z.B. "Haben auch Eigenrücknahmesysteme bereits die Pflicht zur Anzeige von ausgewählten Abfallbewirtschaftern?"
- Stiftung ear: Fit for BattVO
- Stiftung ear: Batterie-Registrierung beantragen, siehe auch Menü Verzeichnisse
- BMUKN: Pressemitteilung "Künftig bessere Rückgabemöglichkeiten für Batterien aus E-Bikes und E-Scootern"
- IHK Niederbayern: Neues Batteriegesetz in Kraft
- Eur-Lex: Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

