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Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
Quelle: diverse
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- regelt die Bezeichnung und Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit und
- legt in Verbindung mit dem Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie die Kriterien für die Bewertung von gefahrenrelevanten Eigenschaften fest.
Vorgehen
Abfälle sind nach ihrer Herkunft entsprechend einzustufen. Die Abfälle sind 20 Kapiteln mit unterschiedlich vielen Unterkapiteln, sogenannten Gruppen, zugeordnet. Die Kapitel 1-12 und 17-20 beziehen sich auf die konkrete Abfallherkunft und Entstehung, die Kapitel 13 bis 16 definieren spezielle Abfallarten.
Für die Einstufung von Abfällen mit Spiegeleinträgen sind die gefahrenrelevanten Eigenschaften nach der Einleitung des Abfallverzeichnisses der AVV in Verbindung mit dem Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie einschlägig (siehe § 3 Abs. 2 AVV). Ob einem Abfall eine gefahrenrelevante Eigenschaft zugeordnet werden kann, hängt außer bei HP 9 "infektiös" vom Vorhandensein von Stoffen nach Anhang VI der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, den diesen dort zugeordneten Gefahrenhinweis-Codes (H-Codes) und der Konzentration dieser Stoffe im Abfall ab. Bei Abfällen mit persistenten organischen Verbindungen werden für die Einstufung teils abweichend hiervon die Konzentrationsgrenzwerte aus der EU-POP-Verordnung herangezogen (Nr. 2.3.3 Anlage zur AVV). Details sind den Nrn. 2 Anlage AVV zu entnehmen.
Abfalleinstufung in Bayern
Hierzu hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) die "Technischen Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit" veröffentlicht. Das LfU hat mit den "Hinweisen zur Einstufung von Abfällen in Bayern" diese LAGA-Hinweise für den Vollzug in Bayern konkretisiert. Die mit den LfU-Hinweisen veröffentlichte Auswerteroutine des LfU zur "Bestimmung der Gefährlichkeit" erleichtert die Abfalleinstufung hinsichtlich der vorhandenen gefahrenrelevanten Eigenschaften. Voraussetzung ist dabei eine ordnungsgemäße Probenahme.
Die für die Abfalleinstufung relevanten Rechtsvorschriften mit Links sind nachfolgend unter "Rechtsvorschriften / Vollzugshinweise" oder "Rechtlicher Hintergrund, Änderungen" zusammengestellt. Die Links zur LAGA- und LfU-Veröffentlichung sind ebenfalls unter der Überschrift Rechtsvorschriften aufgeführt.
Systematik des Abfallverzeichnisses, Zuordnung zu einer Abfallart
Abfälle sind entsprechend Nrn. 3 der Anlage zur AVV zunächst herkunftsbezogen nach 1., dann abfallspezifisch und schließlich wieder herkunftsbezogen nach 4. einzustufen. Bei der Einstufung ist in der festgelegten Reihenfolge vorzugehen:- passenden Abfallschlüssel in Kapiteln 1 bis 12 und 17 bis 20 suchen,
- sofern nicht fündig, in den speziellen Kapiteln 13, 14 oder 15 suchen,
- findet sich auch hier kein entsprechender Abfallschlüssel, gibt es die Möglichkeit der Zuordnung im Kapitel 16 für Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind.
- Abfallschlüssel mit der Endziffer 99 sind Auffangschlüssel ausschließlich für Abfälle, für die keine speziellen Abfallschlüssel vorhanden sind. Die Zuordnung erfolgt in den Kapiteln 1 bis 12 und 17 bis 20.
Zuständigkeit
Abfallerzeuger und Abfallbesitzer stufen Abfälle ein. Behörden prüfen im Rahmen ihrer Aufgaben (Nachweisverordnung, Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Gewerbeabfallverordnung etc.) die den Abfällen zugeordneten Abfallschlüssel. In Bayern sind die behördlichen Zuständigkeiten für den Vollzug des Abfallrechts durch das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz und die Abfallzuständigkeitsverordnung geregelt.Rechtsvorschriften
- AVV
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, u.a. mit Änderungen und konsolidierten Fassungen
- Infektionsschutzgesetz
- Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
- Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
- EU-POP-Verordnung
- Verordnung (EG) Nr. 440/2008, u.a. mit Änderungen und konsolidierten Fassungen
- LAGA: Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit
- LfU: siehe Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Auswerteroutine und Hinweise zu mit Kühlschmierstoffen verunreinigten Metallspänen
- LfU: Auswerteroutine zur Bestimmung der Gefährlichkeit von Abfällen für Bayern
- LAGA: Hinweise zur Einstufung titandioxidhaltiger Abfälle (Stand Dezember 2021)
- LAGA: Informationen (siehe Abfallbezeichnung, Abfalleinstufung zu Metallspänen mit Kühlschmierstoffen)
Rechtlicher Hintergrund, Änderungen
Das mit Beschluss 2014/955/EU veröffentlichte Abfallverzeichnis ist in die Anlage der AVV und die in der Verordnung (EU) Nr. 1357/2014 festgelegten Gefährlichkeitskriterien in Anhang III der Abfall-Rahmenrichtlinie und in die AVV eingegangen. Für "neue" persistente organische Schadstoffe (POP) wie Hexabromcyclododecan (HBCD) gelten die hierfür geänderte AVV und die am 17. Juli 2017 verkündete POP-Abfall-ÜberwV nebenher. Mit der Verordnung (EU) 2017/997 ist der Anhang III der Abfall-Rahmenrichtlinie hinsichtlich der Kriterien für die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 "ökotoxisch" konkretisiert worden.- EUR-Lex: Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, mit Änderungen und konsolidierten Fassungen
- EUR-Lex: Beschluss 955/2014 vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß der Richtlinie 2008/98/EG
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 1357/2014 vom 18. Dezember 2014 zur Ersetzung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien
- Verordnung (EU) 2017/997 vom 8. Juni 2017 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG in Bezug auf die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 "ökotoxisch"
- Bundesanzeiger Verlag, Bundesgesetzblatt: Verordnung vom 4. März 2016 zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
- Bundesanzeiger Verlag, Bundesgesetzblatt: Verordnung vom 17. Juli 2017 zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
- POP-Abfall-ÜberwV
Weiterführende Informationen
Links
- BMUV: Abfallverzeichnis und Nachweisverfahren
- UBA: Einstufung von Abfällen
- Europäische Union (EU): Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und ihren Gemischen (Verordnung Nr. 1272/2008)
- Europäische Kommission: Waste Framework Directive
- Eur-Lex: Amtsblatt der Europäischen Union L 124/1 vom 09.04.2018, Bekanntmachung der Kommission — Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher
- IPA: Abfallsteckbriefe
- Abfallratgeber Bayern: Entsorgung einzelner Abfallarten
- LfU: Elektronisches Abfallnachweisverfahren, Zentrale Stelle Abfallüberwachung
- LfU: Informationsveranstaltung zur Einstufung von Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung