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Wiederkehrende Prüfpflichten

Quelle: LfU

Das Umweltrecht ist ein gewachsenes und ein etwas unübersichtliches Werk, das kennen Sie sicherlich aus Ihrer betrieblichen Praxis. Für Betriebe, die ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben, gehört es zum Alltag, die Einhaltung der Rechtsvorschriften regelmäßig zu überprüfen und sich auf dem Laufenden zu halten.

Betriebe ohne Umweltmanagementsystem tun sich oftmals etwas schwerer, einen Überblick über die Gesetzesflut zu wahren. Wir vom Bayerischen Landesamt für Umwelt versuchen, Sie hier auf dem Laufenden zu halten und Sie insbesondere bei der Einhaltung von Prüf- und Berichtspflichten zu unterstützen. Dazu haben wir eine Tabelle für Sie zusammengestellt, die eine Auswahl der Pflichten enthält. Sie können diese Excel-Datei herunterladen.

Aufbau der Tabelle

In der Datei finden Sie folgende Arbeitsblätter:
  • Anleitung
  • Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten.
  • Prüfpflichten - allgemein
  • Diese Liste enthält Prüfpflichten, die auf viele Betriebe zutreffen.
  • Prüfpflichten - eigenverantwortlich
  • Diese Liste enthält Prüfpflichten, die Sie eigenverantwortlich wahrnehmen sollten.
  • Prüfpflichten - speziell
  • Diese Liste enthält Prüfpflichten, die auf spezielle Branchen und / oder genehmigungsbedürftige Anlagen zutreffen.
Sie können zwischen Arbeitsblättern in der Fußzeile (Reiter) wechseln.

Empfohlenes Vorgehen

Wir schlagen Ihnen vor, die Tabelle wie folgt zu nutzen:

1. Schritt:

Nehmen Sie alle Genehmigungsbescheide zur Hand, u.A. können dies sein
  • Genehmigungsbescheid nach Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG)
  • Baugenehmigung
  • Wasserrechtsbescheid
  • ggf. auch nachträgliche Anordnungen

2. Schritt:

Ergänzen Sie - sofern notwendig - die dort aufgelisteten Prüfpflichten in der Tabelle.

3. Schritt:

Prüfen Sie, ob weitere rechtliche Vorschriften für Sie in Frage kommen können, z.B.
  • wasserrechtliche Satzung Ihrer Kommune
  • spezielle Verordnungen für Ihre Branche, z.B.
  • 31. BImSchV – Lösemittelverordnung
  • ElektroG
Übertragen Sie Ihre Pflichten in die Tabelle. Vorschriften und Regelungen zum Umweltrecht finden Sie hier unter Recht und Vollzug

4. Schritt:

Prüfen Sie, ob für Ihre technischen Anlagen Prüfpflichten vorgeschrieben sind. Die Funktionsfähigkeit und damit auch die Zulassung von Anlagen kann z.B. von der regelmäßigen Wartung abhängig sein. Dies trifft z.B. zu auf:
  • Fettabscheider
  • Ionenaustauscher
  • Aktivkohlefilter
  • Koaleszenzabscheider
Übertragen Sie auch diese Prüfpflichten in die Tabelle.

5. Schritt:

Benennen Sie einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Überprüfung der Vorgaben.

6. Schritt:

Ergänzen Sie die Tabelle der eigenverantwortlichen Prüfpflichten.

7. Schritt:

Prüfen Sie die Liste einmal jährlich auf Vollständigkeit.


Bitte beachten Sie:
Die Komplettierung der Liste liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Die vorliegende Tabelle ist nicht abschließend und nicht rechtsverbindlich.

Kontakt

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an uns oder Ihre Genehmigungsbehörde wenden. Wir nehmen auch gerne Kritik und Anregungen zu der Liste entgegen, denn letztlich ist es uns ein Anliegen, Ihnen eine Hilfestellung in der Umsetzung rechtlicher Vorgaben zu bieten.