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Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Quelle: Bayern Innovativ

Der fünfte Förderaufruf "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0" startet am 02. Juni 2025 und ist bis zum 04. Juli 2025 (16:00 Uhr) geöffnet. Während dieser Zeit können Anträge für die Beschaffung und Errichtung von neuen Ladepunkten, inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation oder Inbetriebnahme gestellt werden. Die genauen Details und Rahmenbedingungen werden im Förderaufruf mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.

Die Bayerische Staatsregierung fördert in einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau einer flächendeckenden öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Bayern.
Das Förderprogramm ist am 1. November 2021 gestartet und läuft bis zum 31. Dezember 2025. In jährlichen Förderaufrufen können natürliche und juristische Personen wie auch Kommunen ihre Anträge stellen.

Sprechstunde zum aktuellen 5. Förderaufruf

Die Kompetenzstelle Elektromobilität informiert in einer Online-Sprechstunde (via MS Teams) über die Inhalte des 5. Förderaufrufs. Es werden die Fördergegenstände vorgestellt und Fragen zu Antragstellung und Voraussetzungen beantwortet.
  • Mittwoch, den 28. Mai 2025 um 10:00 Uhr
  • Dienstag, den 03. Juni 2025 um 14:00 Uhr

Vergangene Förderaufrufe

Im Rahmen des 1. Förderaufrufes 2021 ergingen 54 Zuwendungsbescheide mit einer Gesamtförderung von knapp 4 Millionen Euro. Über den 2. Förderaufruf 2022 erhielten 213 Antragsteller einen Zuwendungsbescheid mit einer Gesamtförderung von über 7 Millionen Euro.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite von Bayern Innovativ.

Bild: slavun/stock.adobe.com