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Überarbeitung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz am 01. Mai 2023 in Kraft getreten
Zum 1. Mai 2023 trat eine neue Förderrichtlinie für Energie und und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss und Kredit) in Kraft. Die Novellierung der bisherigen Förderrichtlinie erweitert und verbessert die bestehenden Module und ergänzt das Förderprogramm zudem um ein sechstes Modul – Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen.

Die neue Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienzin der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit vom 08. Mai 2023 ist am 01. Mai 2023 in Kraft getreten. Sie optimiert das bestehende Angebot zur Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe nutzergerecht und verbessert die Fördermöglichkeiten gerade für kleine Unternehmen über das neue Modul 6, aber auch durch
- Unterscheidung zwischen Kleinen Unternehmen (KU) und Mittelständischen Unternehmen (MU). Kleine Unternehmen erhalten 10 % mehr Förderung.
- Anhebung des CO2 Förderdeckels für KU von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr und
- ermöglicht die Förderung über Art. 17 AGVO. Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an KMU und ermöglicht eine Förderung in Höhe von 10 % für MU und 20 % für KU.
- Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
- Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
- Modul 1: Aufhebung der Deckelung der Nebenkosten für Wärmedämm-Maßnahmen
- Modul 2: Förderung von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie
- Modul 4: Verbesserung der Möglichkeiten zur Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen
Weiterführende Informationen
Links
- Bundesanzeiger: Bekanntmachung der Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienzin der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (08. Mai 2023)
- BAFA: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kredit
- KFW: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit
- IZU Förderfibel Umweltschutz und Energie: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW)
- BMWK: Neue EEW-Richtlinie in Kraft getreten (Pressemeldung vom 01. Mai 2023)
- BAFA: Pressemeldung zur Novellierung der Förderrichtlinie vom 02. Mai 2023