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Überarbeitung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz am 01. Mai 2023 in Kraft getreten

Quelle: BAFA, KfW

Zum 1. Mai 2023 trat eine neue Förderrichtlinie für Energie und und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss und Kredit) in Kraft. Die Novellierung der bisherigen Förderrichtlinie erweitert und verbessert die bestehenden Module und ergänzt das Förderprogramm zudem um ein sechstes Modul – Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen.

Die neue Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienzin der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit vom 08. Mai 2023 ist am 01. Mai 2023 in Kraft getreten. Sie optimiert das bestehende Angebot zur Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe nutzergerecht und verbessert die Fördermöglichkeiten gerade für kleine Unternehmen über das neue Modul 6, aber auch durch

  • Unterscheidung zwischen Kleinen Unternehmen (KU) und Mittelständischen Unternehmen (MU). Kleine Unternehmen erhalten 10 % mehr Förderung.
  • Anhebung des CO2 Förderdeckels für KU von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr und
  • ermöglicht die Förderung über Art. 17 AGVO. Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an KMU und ermöglicht eine Förderung in Höhe von 10 % für MU und 20 % für KU.
Zu den förderfähligen Investitionen im neue Modul 6 "Elektrifizierung von kleinen Unternehmen" zählen insbesondere:
  • Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
  • Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Die Anpassungen und Erweiterungen der Förderbedingungen zum 01. Mai 2023 beinhalten außerdem folgende Bereiche:
  • Modul 1: Aufhebung der Deckelung der Nebenkosten für Wärmedämm-Maßnahmen
  • Modul 2: Förderung von Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie
  • Modul 4: Verbesserung der Möglichkeiten zur Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).