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Notfallplan Gas: Informationen für Unternehmen

Quelle: IHK Schwaben, DIHK, BAFA, IHK München für Oberbayern

Aufgrund der gedrosselten russischen Gaslieferungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Die IHK Schwaben hat für Unternehmen Informationen zum Notfallplan Gas sowie zur Brennstoffumstellung von Gas auf Öl oder Kohle zusammengestellt. Weitere Unterstützung finden Unternehmen in den Webseminaren der DIHK oder über Förderungen der BAFA.

Notfallplan Gas

Die IHK steht insbesondere mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in engem Austausch und ruft Unternehmen daher dazu auf, Anregungen, Praxisbeispiele oder Auswirkungen zu schildern. Insbesondere dann, wenn geplant ist, eine Brennstoffumstellung von Gas auf andere fossile Brennstoffe durchzuführen.

Inhalte des Dossiers:
  • Was bedeutet die zweite Stufe des Notfallplans Gas?
  • Der Notfallplan Gas und seine drei Stufen
  • Was können Unternehmen jetzt tun?
  • Was macht die IHK?

Webseminare zur Gaskrise

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) bitet mehrere Seminare für Unternehmen an. Folgende Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:
  • Kann ich von Erdgas auf andere Energieträger wechseln?
  • Gibt es öffentliche Hilfen?
  • Welche Abnehmer gelten als geschützte Kunden?
Das Seminarangebot wird ständig erweitert. Folgende Web-Seminare sind derzeit geplant:
  • 03. August 2022: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
  • 04. August 2022: Gasversorgungssituation - was kommt auf Bremer / Bremerhavener Unternehmen zu?
  • 10. August 2022: Preisspirale Energiekosten - Energieeffizienz und Energiemanagement als Motor zur Reduzierung der betrieblichen Energiekosten
  • 08. September 2022: Gaslieferstopp – Was Unternehmen wissen und beachten sollten
Weitere Informationen zu den Web-Seminaren finden Sie auf der Internetseite des DIHK.

Energiekostenzuschuss für besonders betroffene Unternehmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, einen befristeten Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten.
Anträge nach der Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm können seit dem 15. Juli 2022 gestellt werden.

Weitere Informatiohnen über das Förderprogramm finden Sie in der Förderfibel Umweltschutz und Energie oder über den Link zur Internetseite des BAFA.