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Förderprogramm Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern - 3. Förderaufruf
Der dritte Förderaufruf "Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern" startet am 29. September 2025 und ist bis zum 31. Oktober 2025 (16:00 Uhr) geöffnet. Während dieser Zeit können Anträge für die Beschaffung und Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern (DIN EN 62196-3 bzw. Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation, gestellt werden.

Die Bayerische Staatsregierung fördert in einem eigenen Landesförderprogramm den Aufbau einer flächendeckenden nichtöffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Bayern für die Errichtung von Schnell-Ladepunkten für elektrische Lastkraftwagen.
Die Förderrichtlinie vom 27. September 2023 hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. In jährlichen Förderaufrufen können Unternehmen ihre Anträge stellen.
3. Förderaufruf
Im aktuellen Förderaufruf können vom 29. September 2025 bis zum 31. Oktober 2025 Anträge beim Projektträger Bayern Innovativ gestellt werden.Die genauen Details und Rahmenbedingungen werden im Förderaufruf mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt.
Die Kompetenzstelle Elektromobilität informiert in Online-Veranstaltungen mit anschließender Sprechstunde über die Inhalte des 3. Förderaufrufs.
Termine:
- Montag, den 22. September 2024 von 10:00 bis 11:00 Uhr (IHK Spezial Web-Seminar)
- Montag, den 29. September 2025 um 14:00 Uhr (online)
- Donnerstag, den 09. Oktober 2025 um 10:00 Uhr (online)