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Emissionshandel – Hintergrund und Funktionsweise

Quelle: UBA, co2ncept plus, LfU, IHK Industrie- und Handelskammer Niederbayern, DEHSt, EK, BMUB

Hintergrund und Funktionsweise des Emissionshandels

Das Ziel des Emissionshandels ist, mit Hilfe marktbezogener Maßnahmen den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren und damit klimaschonende Technologien zu fördern.
Dafür bedient man sich des "Cap and Trade"-Prinzips: Es wird eine Emissionsobergrenze (Cap) staatlich festgelegt, die unter der tatsächlichen Emissionsmenge liegt. Diese Verknappung führt dazu, dass Angebot und Nachfrage divergieren. Durch Handel (Trade) muss sich ein neues Gleichgewicht einstellen. Dadurch bildet sich ein Preis, der den Wert der Emissionen festlegt.
Manche Unternehmen, die gesetzlich zu einer Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet sind, erhalten eine bestimmte Menge an kostenlosen Emissionszertifikaten. Durch die Beschränkung der Emissionen werden den Unternehmen Einsparungen vorgegeben.
Die Zertifikate sind handelbar und erhalten somit einen konkreten Wert, der vom Wert der Emissionsberechtigung auf dem Markt abhängt. Jedes dieser Unternehmen muss für seine tatsächlichen Emissionen entsprechende Zertifikate vorweisen. Überschüssige Emissionsberechtigungen können verkauft und fehlende Zertifikate am Markt erworben werden. Nicht erbrachte Abgabe- oder Minderungsverpflichtungen müssen im Folgejahr zusätzlich geleistet werden.
Je höher der Preis der Emissionen ist, desto attraktiver werden Klimaschutzmaßnahmen zur Senkung der Emissionen.

Wie läuft der Handel ab?

Seit Beginn der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) ist die Versteigerung die reguläre Form der Vergabe von Emissionszertifikaten. Grundsätzlich wird das gesamte Emissionshandelsbudget versteigert, bis auf den Anteil der kostenlos zugeteilt oder für neue Anlagen reserviert ist.
Neben einer gemeinsamen Auktionsplattform der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten hat Deutschland eine eigene Plattform eingeführt. Die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist seit 2013 der beauftragte Auktionator, der als Anbieter der Berechtigungen bei den deutschen Versteigerungen agiert. Es wird eine harmonisierte, diskriminierungsfreie und kostenlose Teilnahme am Emissionshandel gewährleistet.

Vierte Handelsperiode (2021-2030)

Am 01.01.2021 beginnt die vierte Handelsperiode des Europäischen Treibhausgas-Emissionshandelssystems (EU-ETS), die bis einschließlich 2030 dauert. Betreiber emissionshandelspflichtiger Anlagen können auf Antrag jeweils für den Zeitraum 2021 bis 2025 (erste Zuteilungsperiode) und 2026 bis 2030 (zweite Zuteilungsperiode) eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen erhalten. Mit der geänderten Emissionshandelsrichtlinie vom 14.03.2018 (EHRL) hat die EU die Basis für unionsweit harmonisierte Zuteilungsregeln für die Handelsperiode 2021 bis 2030 geschaffen. Die Versteigerung soll auch künftig das Grundprinzip für die Zuteilung sein.

Kosten von Emissionszertifikaten

Die Preise für die Emissionszertifikate werden von Angebot und Nachfrage bestimmt. Durch den derzeitigen Marktüberschuss an Emissionszertifikaten, u. a. aufgrund der Wirtschaftskrise, bewegen sich die Preise auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Kosten bewegen sich momentan bei ca. 5 Euro pro Tonne CO2-Emission (Stand 06/2017).
Im Rahmen des Backloading wird ein Teil der Auktionsmenge zeitlich verschoben. Diese Maßnahme wird ab 2019 in die Marktstabilitätsreserve überführt. Dabei wird ein Fonds eingerichtet, der bei einem gewissen Überschuss an verfügbaren Zertifikaten gefüllt beziehungsweise bei einer bestimmten Preissteigerung wiederum geleert wird. Dadurch soll der Wert der Verschmutzungsrechte angepasst werden.

Weitere Möglichkeiten der Emissionsreduktion in Unternehmen: Flexible Mechanismen

Neben dem Handel mit Emissionszertifikaten und der Modernisierung der Anlagen gibt es für Unternehmen noch zwei weitere projektgebundene Instrumente zur Emissionsreduktion, die auch im Kyoto-Protokoll erwähnt sind. Grundidee der flexiblen Mechanismen ist, dass nicht der Ort der Emissionsminderung entscheidend ist, sondern der Vorgang selbst.

Joint Implementation (JI)

JI-Projekte sind emissionsmindernde Maßnahmen eines Unternehmens bei einem anderen Unternehmen. Beide Unternehmen müssen aus unterschiedlichen, im Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgeführten Ländern stammen (entspricht den Industrieländern). Dadurch erhält das ausführende Unternehmen das Recht, weitere Emissionen im Heimatland tätigen zu dürfen. Die Gesamtmenge der Emissionen steigt nicht an. Zusätzlichen Emissionen werden durch die Realisierung des emissionsmindernden Projekts eingespart.

Clean Development Mechanism (CDM)

Von CDM-Projekten spricht man hingegen, wenn ein Unternehmen, aus einem im Anhang B aufgeführten Land, ein emissionsminderndes Projekt in einem dort nicht genannten Land durchführt. Die dabei realisierte Emissionsminderung kann dem heimischen Konto gutgeschrieben werden. Ein positiver Nebeneffekt des CDM ist der Transfer moderner Technologien von Industrieländern in Entwicklungsländer.

In Deutschland ergibt sich die Verknüpfung von JI und CDM mit dem Emissionshandel aus dem Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG).

An wen können sich Unternehmer wenden?