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Beurteilung tieffrequenter Reifengeräusche: Können tieffrequente Reifengeräusche, die beim Anlieferungsverkehr zu einer Biogasanlage durch schnell fahrende landwirtschaftliche Traktoren auf einer Dorfstraße (öffentliche Verkehrsfläche) auftreten, im Rahmen der Anlagengenehmigung berücksichtigt werden?

Antwort von: LfU, Dr. Michael Gerke

Nein. Straßenverkehrsgeräusche, die durch den Fahrverkehr zu einer Anlage auf öffentlichen Verkehrsflächen verursacht werden, sind nach den Absätzen 2 bis 4 der Nr. 7.4 TA Lärm zu beurteilen. Die Beurteilungspegel sind nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90, zu berechnen. Eine Berücksichtigung tieffrequenter Reifengeräusche sieht weder die RLS-90 noch die Verkehrslärmschutz-Verordnung (16. BImSchV) vor, die zur Beurteilung der Immissionen des Fahrverkehrs heranzuziehen ist.

Hinweis:
Die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90 sind im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79, bekanntgemacht. Sie können sie bestellen bei der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Alfred-Schütte-Allee 10, 50679 Köln.