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Lärmbelästigungen durch Gaststätte: Musik in einer Gaststätte, insbesondere deren tieffrequenter Anteil (Bässe), führen zu Lärmbelästigungen in einer darüber liegenden Wohnung. Welche Vorschriften regeln die Messung und Beurteilung der Geräuschimmissionen in dieser Wohnung?

Antwort von: LfU

Grundsätzlich gelten die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.2 TA Lärm bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden oder bei Körperschallübertragung insbesondere für Wohnräume, die mit der Gaststätte baulich verbunden sind (falls sich Gasträume und Wohnung im selben Haus befinden). In Nr. A.1.5 TA Lärm wird auf die DIN 45680, Ausgabe März 1997, verwiesen, die weitere Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält. Danach kann sich gegebenenfalls für Einzeltöne, wenn entsprechende Angaben vorliegen, eine strengere Bewertung als nach der TA Lärm allein ergeben.

Unabhängig davon gelten die Bestimmungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise". In Tabelle 4 werden Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen und Gewerbebetrieben festgelegt.

Hinweis:
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Gaststättengesetzes (GastVwV - Bekanntmachung des StMWVT vom 25.08.1998, AllMBl S. 735) wurde aufgehoben.

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