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  • Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte)

    Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG
    Beratung
    Überwachung

    Adresse Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (Quelle: Liste der Kreisverwaltungsbehörden. Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Immissionsschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Umweltschutzingenieure).

    Oder:
    Ansprechpartner über den Bayerischen Behördenwegweiser . Dort unter Leistungen der Behörden -> Suche nach Immissionsschutz und Eingabe Ihres Wohnorts in der linken Spalte.

  • Regierungen

    Genehmigung von
    - Anlagen der öffentlichen Stromversorgung
    - Abfallbeseitigungsanlagen
    - Tierkörperbeseitigungsanstalten

    Rechtsfragen zum Immissionsschutz
    Fachtechnische Fragen zu Lärmschutz, Erschütterung, nicht ionisierender Strahlung, Luftreinhaltung

    Fachfragen zu Luftreinhaltung, Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen

    Zuständig sind die Sachgebiete 50 in den Regierungen. Im einzelnen sind dies:

    Reg. von Oberbayern
    Reg. von Niederbayern
    Reg. von Oberfranken
    Reg. von Mittelfranken
    Reg. von Unterfranken
    Reg. von Schwaben
    Reg. der Oberpfalz

  • Bayerisches Landesamt für Umwelt

    Allgemeine Fragen zum Immissionsschutz (Luftreinhaltung, Lärmschutz) und bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (u.a. auch Kleinfeuerungsanlagen)
    Bekanntgabe von Luftmesswerten
    Emissions- und Immissionskataster
    Anlagensicherheit (Fragen zur 12. BImSchV)
    Bekanntgabe der Messstellen nach § 26 BImSchG und der Sachverständigen nach § 29a BImSchG

    In Einzelfällen:
    Begutachtung von Anlagen in Genehmigungsverfahren
    Beratung vor und während der Planungsphase

    Ihre Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)

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  • Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte)

    Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG
    Beratung
    Überwachung

    Adresse Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (Quelle: Liste der Kreisverwaltungsbehörden. Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Immissionsschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Umweltschutzingenieure).

    Oder:
    Ansprechpartner über den Bayerischen Behördenwegweiser . Dort unter Leistungen der Behörden -> Suche nach Immissionsschutz und Eingabe Ihres Wohnorts in der linken Spalte.

  • Regierungen

    Genehmigung von
    - Anlagen der öffentlichen Stromversorgung
    - Abfallbeseitigungsanlagen
    - Tierkörperbeseitigungsanstalten

    Rechtsfragen zum Immissionsschutz
    Fachtechnische Fragen zu Lärmschutz, Erschütterung, nicht ionisierender Strahlung, Luftreinhaltung

    Fachfragen zu Luftreinhaltung, Kraftwerken, Müllverbrennungsanlagen

    Zuständig sind die Sachgebiete 50 in den Regierungen. Im einzelnen sind dies:

    Reg. von Oberbayern
    Reg. von Niederbayern
    Reg. von Oberfranken
    Reg. von Mittelfranken
    Reg. von Unterfranken
    Reg. von Schwaben
    Reg. der Oberpfalz

  • Bayerisches Landesamt für Umwelt

    Allgemeine Fragen zum Immissionsschutz (Luftreinhaltung, Lärmschutz) und bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (u.a. auch Kleinfeuerungsanlagen)
    Bekanntgabe von Luftmesswerten
    Emissions- und Immissionskataster
    Anlagensicherheit (Fragen zur 12. BImSchV)
    Bekanntgabe der Messstellen nach § 26 BImSchG und der Sachverständigen nach § 29a BImSchG

    In Einzelfällen:
    Begutachtung von Anlagen in Genehmigungsverfahren
    Beratung vor und während der Planungsphase

    Ihre Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)