Neuer Eintrag Aktualisierter Eintrag
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Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte)
Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG
Beratung
ÜberwachungAdresse Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (Quelle: Liste der Kreisverwaltungsbehörden. Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Immissionsschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Umweltschutzingenieure).
Oder:
Ansprechpartner über den Bayerischen Behördenwegweiser . Dort unter Leistungen der Behörden -> Suche nach Immissionsschutz und Eingabe Ihres Wohnorts in der linken Spalte. -
Regierungen
Genehmigung von
- Anlagen der öffentlichen Stromversorgung
- Abfallbeseitigungsanlagen
- Tierkörperbeseitigungsanstalten
Rechtsfragen zum Immissionsschutz
Fachtechnische Fragen zu Lärmschutz, Erschütterung, nicht ionisierender Strahlung, Luftreinhaltung
Fachfragen zu Luftreinhaltung, Kraftwerken, MüllverbrennungsanlagenZuständig sind die Sachgebiete 50 in den Regierungen. Im einzelnen sind dies:
Reg. von Oberbayern
Reg. von Niederbayern
Reg. von Oberfranken
Reg. von Mittelfranken
Reg. von Unterfranken
Reg. von Schwaben
Reg. der Oberpfalz -
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Allgemeine Fragen zum Immissionsschutz (Luftreinhaltung, Lärmschutz) und bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (u.a. auch Kleinfeuerungsanlagen)
Bekanntgabe von Luftmesswerten
Emissions- und Immissionskataster
Anlagensicherheit (Fragen zur 12. BImSchV)
Bekanntgabe der Messstellen nach § 26 BImSchG und der Sachverständigen nach § 29a BImSchG
In Einzelfällen:
Begutachtung von Anlagen in Genehmigungsverfahren
Beratung vor und während der PlanungsphaseIhre Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)
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Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte)
Genehmigung von Anlagen nach dem BImSchG
Beratung
ÜberwachungAdresse Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (Quelle: Liste der Kreisverwaltungsbehörden. Fragen Sie in der Vermittlung nach der für den Immissionsschutz zuständigen Abteilung (i.d.R. sind dies die Umweltschutzingenieure).
Oder:
Ansprechpartner über den Bayerischen Behördenwegweiser . Dort unter Leistungen der Behörden -> Suche nach Immissionsschutz und Eingabe Ihres Wohnorts in der linken Spalte. -
Regierungen
Genehmigung von
- Anlagen der öffentlichen Stromversorgung
- Abfallbeseitigungsanlagen
- Tierkörperbeseitigungsanstalten
Rechtsfragen zum Immissionsschutz
Fachtechnische Fragen zu Lärmschutz, Erschütterung, nicht ionisierender Strahlung, Luftreinhaltung
Fachfragen zu Luftreinhaltung, Kraftwerken, MüllverbrennungsanlagenZuständig sind die Sachgebiete 50 in den Regierungen. Im einzelnen sind dies:
Reg. von Oberbayern
Reg. von Niederbayern
Reg. von Oberfranken
Reg. von Mittelfranken
Reg. von Unterfranken
Reg. von Schwaben
Reg. der Oberpfalz -
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Allgemeine Fragen zum Immissionsschutz (Luftreinhaltung, Lärmschutz) und bei genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (u.a. auch Kleinfeuerungsanlagen)
Bekanntgabe von Luftmesswerten
Emissions- und Immissionskataster
Anlagensicherheit (Fragen zur 12. BImSchV)
Bekanntgabe der Messstellen nach § 26 BImSchG und der Sachverständigen nach § 29a BImSchG
In Einzelfällen:
Begutachtung von Anlagen in Genehmigungsverfahren
Beratung vor und während der PlanungsphaseIhre Ansprechpartner im LfU (nach Zuständigkeiten)
