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Leitlinie zur Prüfung nach EMAS
Aufgaben von Umweltgutachterinnen und Umweltgutachtern (2018)
Die Aufgabenleitlinie für Umweltgutachterinnen und -gutachter fast zusammen, wie EMAS in der betrieblichen Praxis überprüft wird. 
Die aktualisierte siebte Fassung wurde vor dem Hintergrund der am 18. September 2017 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2017/1505 zur Änderung der Anhänge I bis III der EMAS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) erarbeitet. 
Weitere Neuerungen aus dem EMAS-Nutzerhandbuch bezüglich des Umgangs mit branchenspezifischen Referenzdokumenten und mit dem Stichproben-Verfahren bei sogenannten "Multisite-Organisationen" sind in die Leitlinie integriert. Die Leitlinie greift außerdem die geplanten Änderungen des Anhangs IV der EMAS-Verordnung auf, der die Anforderungen an die Umweltberichterstattung (Umwelterklärung) enthält und in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden soll.
				

							