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Bestellung/Ernennung zum Gewässerschutzbeauftragten : Wer bestellt bzw. ernennt einen Gewässerschutzbeauftragten? Welche Qualifikationen muss ein Gewässerschutzbeauftragter mitbringen?

Antwort von: LfU

Ernennt das Landesamt für Umwelt (LfU) den Gewässerschutzbeauftragten? Gibt es auch einen "vom Landratsamt bestellten Gewässerschutzbeauftragten" ? Welche Qualifikation sollte ein Gewässerschutzbeauftragter haben bzw. was versteht man unter „erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit“ ?

Die Ernennung zum Gewässerschutzbeauftragen erfolgt nicht durch das LfU und üblicherweise wird der Gewässerschutzbeauftragte auch nicht vom Landratsamt bestellt. Das Landratsamt verankert nur im Wasserrechtsbescheid die Auflage, dass vom Gewässerbenutzer ein Gewässerschutzbeauftragter zu bestellen ist. D.h. der Gewässerbenutzer (in der Regel eine Firma/Betrieb) hat einen Gewässerschutzbeauftragten schriftlich zu benennen und diesen den Behörden mitzuteilen. Diese Funktion kann auch durch einen Externen ausgefüllt werden. Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten sind in § 65 WHG eindeutig beschrieben.

Die Anforderungen an die Fach- und Sachkunde eines Gewässerschutzbeauftragten sind rechtlich nicht festgelegt. Man kann sich jedoch an den von der DWA gemachten Anforderungen orientieren, diese fordert eine qualifizierte Ausbildung im Umweltschutzbereich, eine mindestens einjährige Berufserfahrung und den Abschluss eines anerkannten Fachkundelehrgangs. Solche Lehrgänge bietet unter anderem die DWA an.