Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Lagerbehälter für Überschwemmungsgebiete: Welche Lagerbehälter sind für die Aufstellung im Überschwemmungsgebiet geeignet?

Antwort von: LfU, Ref. 68

Bei der Aufstellung im Überschwemmungsgebiet müssen die Behälter in erster Linie zwei Kräften widerstehen: der Auftriebskraft und dem äußeren Wasserdruck.

Die Auftriebskraft kann durch Verankerung der Behälter in statisch ausreichend bemessenen Böden oder Wänden in das Gebäude abgeleitet werden. Die Widerstandskraft gegen den äußeren Wasserdruck hängt von der Behälterbauart ab. Grundsätzlich besteht bei einwandigen Kunststoffbehältern schon bei geringen Wasserständen die Gefahr, dass sie zusammengedrückt und undicht werden.

Besser sind ober- und unterirdische zylindrische Stahlbehälter, z.B. nach den DIN-Normen 6616 und 6608. Bei anderen Behältern muss ein Sachverständiger, z.B. ein Statiker, oder der Hersteller im Einzelfall eingeschaltet werden. Darüber hinaus gibt es wenige Behälter, die gemäß ihrer bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik in Überschwemmungsgebieten aufgestellt werden dürfen. Das LfU hat eine Übersicht bauaufsichtlich zugelassener Behälter für Überschwemmungsgebiete im Internet zusammengestellt.