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EVPG - zuständige Behörden der Marktaufsicht: Wer ist in Bayern zuständig für die Marktüberwachung nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)?

Antwort von: BAM

Mit dem Energieverbrauchsrelevante-Gesetz (EVPG) wird die Ökodesign-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. Die Anforderungen an einzelne Produktgruppen werden in sogenannten Durchführungsmaßnahmen (Ökodesign-Verordnungen) festgelegt.

Die federführende Zuständigkeit liegt in Bayern beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS). Die zuständigen Marktaufsichtsbehörden sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen.