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Ansprechpartner - Abfall / Recycling

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

 

Regierungen

Mittelbehörden u. a. mit Fach- und Vollzugsaufgaben bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Einfuhr und Ausfuhr von Abfällen), Deponien und Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen. Nach Abfallzuständigkeitsverordnung sind den Regierungen von Oberbayern und der Oberpfalz spezielle Aufgaben zugeordnet. Angegliedert an die Regierungen sind Gewerbeaufsichtsämter und Bergämter.

 

Landratsämter und kreisfreie Städte als Kreisverwaltungsbehörden

Rechts- und Fachbehörde, Vollzug des Abfallrechts in Bezug auf Anzeigen und Erlaubnisse nach §§ 53 und 54 KrWG, Abfallbeauftragte, Überwachung der Abfallentsorgung bei Unternehmen etc., Genehmigung von Anlagen zur Abfallentsorgung, für die nicht die Regierungen zuständig sind, weitere Zuständigkeiten siehe Abfallzuständigkeitsverordnung


 

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) - Abteilung Kreislaufwirtschaft

Begutachtung von Bau- und Betriebsüberwachung der thermischen Behandlungs- und weiteren Anlagen, für die die Regierungen Genehmigungsbehörde sind (Ref. 34 (Verbrennungsanlagen), 36 (Deponien)) sowie Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern (Ref. 31), Zulassung/Notifizierung von Altholzuntersuchungsstellen (Ref. 31), Abfallbilanz für Bayern (Ref. 31), Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und Zustimmung zu Überwachungsverträgen bei Entsorgungsfachbetrieben (Ref. 32), Anerkennung von Lehrgängen zur Erlangung der Fach- und Sachkunde nach AbfAEV, EfbV und AbfBeauftrV (Ref. 32), Verbleibskontrolle gefährlicher Abfälle (i.e. Begleitscheinprüfung, Ref. 32), Vorabkontrolle der abfallrechtlichen Nachweisführung und Stoffstromkontrolle (Ref. 33/ZSA), Sonderabfallstatistik (Ref. 33), zuständige Stelle für PRTR-Meldungen (Ref. 35), Unterstützung insbesondere der staatlichen Vollzugsbehörden bei nicht-thermischen Abfallbehandlungsanlagen zu Immissionsschutz und Kreislaufwirtschaft (Ref. 35), Fachfragen zum Rückbau kontaminierter Gebäude (Ref. 35) etc.

 

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung (LGL)

Vollzugs- und Fachbehörde für die Themen Hygiene, Gesundheit, Viren, Bakterien, Pilze etc.

 

Bayerisches Landesamt für Landwirtschaft (LfL), Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)

Fach- und Vollzugsbehörden, z.B. bezüglich des Einsatzes von Bioabfall, Klärschlamm und anderen Abfällen als Düngemittel

 

Bundesbehörden

Vorbereitung gesetzlicher Regelungen, rechtliche und fachliche Belange