Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Infozentrum UmweltWirtschaft - IZU
 

Neue Ökodesign-Verordnungen der EU

Quelle: EU

Die neuen Ökodesign-Anforderungen gelten seit dem 01. September 2021 nun auch für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte. Für Kühlgeräte, elektronische Displays, Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltstrockner und Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion traten die neuen Anforderungen bereits am 01. März 2021 in Kraft.

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden am 05. Dezember 2019 sechs neue Ökodesign-Verordnungen veröffentlicht, die am 25. Dezember 2019 in Kraft traten. Sie betreffen die Reparierbarkeit von Geräten (z. B. Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke), die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie die Energieeffizienz. Es dürfen nur noch Geräte auf den Markt kommen, wenn sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen vorhalten. Ersatzteile müssen mit "allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät ausgewechselt werden können".
Anbei erhalten Sie einen Überblick über die am 01. Oktober 2019 neu erlassen Verordnungen der Europäischen Union:

Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 (Lichtquellen und separate Betriebsgeräte)

Sie gilt ab dem 1. September 2021. Artikel 7 gilt jedoch ab dem 25. Dezember 2019.

Die Verordnungen (EG) Nr. 244/2009 (Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht), (EG) Nr. 245/2009 (Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb) und (EU) Nr. 1194/2012 (Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten) werden durch diese Verordnung mit Wirkung vom 1. September 2021 aufgehoben.

Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2019 (Kühlgeräte)

Sie gilt ab dem 1. März 2021. Artikel 6 gilt jedoch ab dem 25. Dezember 2019.

Die Verordnung (EG) Nr. 643/2009 (Haushaltskühlgeräte) der Kommission wird durch sie mit Wirkung vom 1. März 2021 aufgehoben.

Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2021 (elektronische Displays)

Sie gilt ab dem 1. März 2021. Artikel 6 Absatz 1 gilt jedoch ab dem 25. Dezember 2019.

Die Verordnung (EG) Nr. 642/2009 (Fernsehgeräte) wird durch sie mit Wirkung vom 1. März 2021 aufgehoben.

Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2022 (Haushaltsgeschirrspüler)

Sie gilt ab dem 1. März 2021. Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 11 gelten jedoch bereits ab dem 25. Dezember 2019.

Die Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 (Haushaltsgeschirrspüler) wird mit Wirkung zum 1. März 2021 durch diese Verordnung aufgehoben. Die Übergangsbestimmungen in Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2022 legen fest, dass vom 25. Dezember 2019 bis zum 28. Februar 2021 abweichend von der Anforderung nach Anhang I Nummer 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 für das Standardprogramm gemäß Anhang II Nummer 1 der Verordnung 2019/2022 anstelle der Benennung "Standardprogramm" die Bezeichnung "eco" verwendet werden darf.

Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2023 (Haushaltswaschmaschinen und Haushaltstrockner)

Sie gilt ab dem 1. März 2021. Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 11 gelten jedoch bereits ab dem 25. Dezember 2019.

Die Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 (Haushaltswaschmaschinen) wird mit Wirkung vom 1. März 2021 durch Art. 10 dieser Verordnung aufgehoben. Für die Bezeichnungen der Standardprogramme "Baumwolle 60 °C" und "Baumwolle 40 °C" gelten in der Zeit vom 25. Dezember 2019 bis zum 28. Februar 2021 abweichend von der Anforderung in Anhang I Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 Übergangsregelungen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2023.

Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2024 (Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion)

Sie ist eine neue Verordnung und gilt ab dem 1. März 2021.

Änderung bestehender Verordnungen

Die neuen Ökodesign-Verordnungen (EU) 2019/2021 (elektronische Displays), (EU) 2019/2022 (Haushaltsgeschirrspüler) und (EU) 2019/2023 (Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner) sehen Änderungen des Anhangs I der Ökodesign-Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 (Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand) vor. Die Änderungen sind ab 01. März 2021 gültig.