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Neuigkeiten aus der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Quelle: ZSVR

In Kürze treten verpackungsgesetzliche Bestimmungen in Kraft: Registrierungspflichten und Prüfpflichten, die mit der Registrierung in Zusammenhang stehen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) informiert Sie hierüber ausführlich sowie über die Abgabe der Vollständigkeitserklärung für 2021. Der gesetzliche Stichtag ist der 16. Mai 2022.

Die ZSVR arbeitet daran, dass sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, ab dem 4. Mai 2022 im Verpackungsregister LUCID registrieren können. Die Pflicht zur Registrierung gilt ab 1. Juli 2022.

Weiter stellt die ZSVR den elektronischen Marktplätzen, Fulfillment-Dienstleistern und weiteren Interessenten ab Juni 2022 täglich mit dem Registerabruf über eine definierte Schnittstelle eine XML-Datei zur Verfügung. So kann geprüft werden, ob ihre Händler im Verpackungsregister LUCID registriert sind. Sind sie es noch nicht – so die ZSVR – sollten die Onlinehändler schnell tätig werden, um Bußgelder und Vertriebsverbote zu vermeiden.

Ein Erklärfilm und Informationspakete, z. B. für die Gastronomie werden erstellt. Sie informieren die Inverkehrbringer von bereits lizenzierten Serviceverpackungen darüber, dass nicht nur die Lizenzierenden, sondern z. B. auch der Großhandel ab 1. Juli 2022 zur Registrierung verpflichtet ist.