Das Bundeskabinett hat vor kurzem das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) beschlossen, das das bisherige deutsche Batteriegesetz ablösen soll. Wie das Bundesumweltministerium weiter informiert, wurden gut funktionierende etablierte Strukturen, beispielsweise im Bereich der Geräte-Altbatterieentsorgung, in den vorliegenden Entwurf übernommen und auf die Sammlung von Altbatterien für leichte Verkehrsmittel, wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter, übertragen. Das geplante Batterierecht-Durchführungsgesetz soll am 18. August 2025 in Kraft treten. Zudem ist eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Vorbereitung.
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