Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern - REZ

Umweltbundesamt überarbeitet Regeln zum Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes

Quelle: UBA

Künftig gilt für Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter eine Mengenschwelle von 500 Gramm. Diese und weitere Informationen finden sich auf der DIVID-Startseite.

Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sollen künftig nicht mehr im Anwendungsbereich des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sein. Leere Lebensmittelbehälter wie Boxen für Mitnahmegerichte oder Salatschalen fallen ebenfalls unter die Mengenschwelle. Das UBA hat die Mengenschwelle in Höhe von 500 Gramm am 3. November 2025 per Verwaltungsvorschrift eingeführt und auf der Plattform DIVID veröffentlicht. Bei Fragen steht das UBA über die offiziellen Kontaktwege zur Verfügung.

Zudem ist auf der Startseite von DIVID zu lesen, dass im Rahmen von Studien bis zum 15. Dezember 2025 mitwirkungsbereite Anspruchsberechtigte gesucht werden, welche von unserem/ unseren Forschungsnehmer(n) zur anonymisierbaren Datenerhebung angeschrieben werden dürfen. Weiter interessant ist, dass die Frist zur Abgabe der Leistungsmeldungen von Anspruchsberechtigten auf den 31. Dezember 2025 verlängert wurde.