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EU Green Deal

Nur wenige Tage nach ihrem Amtsantritt präsentierte die Kommissionspräsidentin der Europäischen Union (EU) Ursula von der Leyen im Dezember 2019 mit dem EU Green Deal (zu Deutsch EU Grüner Deal) eine Agenda für ein nachhaltiges Wachstum. Der ehrgeizige Plan sieht eine klimaneutrale EU bis 2050 vor. Dies bedeutet gerade für die europäische Wirtschaft eine enorme Kraftanstrengung und einen umfassenden Umbau.

Um was geht es im EU Green Deal konkret? Welche Maßnahmen sind vorgesehen? Inwiefern sind Unternehmen betroffen oder gar in der Verantwortung und wie können sie Unterstützung erfahren? Lesen Sie dazu mehr in den folgenden Abschnitten!

Was ist der EU Green Deal?

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu sein. Dazu sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55% reduziert werden. Auch soll das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt werden. Der EU Green Deal ist ein zentrales Element der Kommission zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Ziele für nachhaltige Entwicklung.

Der EU Green Deal unterstützt dieses Ziel mit einer neuen Wachstumsstrategie, mit der der Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingen soll. Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, sollen alle Sektoren der europäischen Wirtschaft unter anderem in umweltfreundliche Technologien investieren und Innovationen in diesem Bereich gefördert werden. Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft dient dabei als Wegweiser.

Erläuterung im nachfolgenden Text. Die zentralen Punkte des EU Green Deal. Quelle: Europäische Union, 1995-2021

Die hier dargestellte Grafik verdeutlicht die zentralen Punkte des EU Green Deal. Die EU-Kommission möchte nicht nur ein europäisches Klimapaket schaffen, sondern auch weltweit Vorreiter für eine nachhaltige Entwicklung sein. Dies soll durch ambitionierte Klimaschutzziele und ein ganzheitliches Konzept erreicht werden. Die Umgestaltung der europäischen Wirtschaft betrifft unter anderem die ressourcenintensiven Sektoren Energie, Mobilität, Bau und Konstruktion, aber auch die Agrarwirtschaft.

Wie die Grafik weiterhin verdeutlicht, soll der Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt auf ein Null-Level gesenkt werden, sowie Ökosysteme und Biodiversität erhalten bleiben und wiederhergestellt werden. Die ambitionierte Agenda des EU Green Deal sieht zudem vor, niemanden durch den Wandel in eine klimafreundliche und ökologische EU zurückzulassen. Dementsprechend gibt es ein Übergangsprogramm, welches die Sektoren finanziell beim Ausstieg unterstützt, die nicht zukunftsfähig und/oder sauber sind, und deren Mitarbeitende mit Fortbildungen hilft, sich in einem umweltfreundlicheren Sektor zu etablieren.

Was ist der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft des EU Green Deal?

Gerade Wirtschaftsakteure wie Unternehmen sind durch die Zielvorgaben und Maßnahmen des EU Green Deal besonders gefordert. Nach den Plänen der EU Kommission soll mithilfe einer Modernisierung und Transformation der europäischen Wirtschaft eine nachhaltige Ressourcennutzung erreicht und die Kreislaufwirtschaft etabliert werden. Dazu wurde am 11. März 2020 ein Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft des EU Green Deal präsentiert. Der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft dient als zukunftsorientierte Agenda für eine saubere und wettbewerbsfähige EU, die in enger Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren, Konsumenten, Bürgerinnen und Bürgern sowie gesellschaftlichen Gruppen umgesetzt werden soll.

Insbesondere die ressourcenintensiven Produktströme Elektronik- und Elektrogeräte, Batterien, Fahrzeuge, Textilien, Verpackungen, Bauprodukte für Gebäude und Lebensmittel stehen im Fokus. Im Aktionsplan werden Maßnahmen benannt, um diese Produktströme ressourcenschonender und nachhaltiger zu gestalten. Enthalten sind außerdem sektorenübergreifende Maßnahmen, die den gesamten Produktlebenszyklus betreffen.

Der Aktionsplan steht im engem Zusammenhang zur EU Industrial Strategy, die neben der nachhaltigen Wachstumsstrategie auch die digitale Transformation vorantreiben will.

Welche Maßnahmen beinhaltet der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft für die Wirtschaft?

Im Aktionsplan Kreislaufwirtschaft des EU Green Deal werden konkret Maßnahmen genannt, die sich über alle Sektoren und über den gesamten Produktlebenszyklus erstrecken. Mithilfe dieser soll die europäische Wirtschaft fit für die Zukunft und wettbewerbsfähig gemacht werden. Ein Schwerpunkt des Aktionsplans wird vor allem auf Maßnahmen für die ressourcenintensiven Sektoren gelegt. Darunter zählen die Textil-, Bau-, Elektronik- und Kunststoffsektoren, die im Folgenden noch näher betrachtet werden.

Einzelne Maßnahmen des Aktionsplans für den gesamten Produktlebenszyklus:

  • Transparenz der Produkte und Lieferketten
  • nachhaltigere Produktionsprozesse
  • Steigerung der Verwendung von nachhaltigeren Materialien und Sekundärrohstoffen
  • Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz
  • Förderung der ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung
  • Übertragung der Verantwortung über den ganzen Lebenszyklus eines Produktes auf den Hersteller
  • langlebigere und wiederverwendbare Produkte
  • Einschränkung der Einmal-Verwendung eines Produktes
  • Verbot der Vernichtung von unverkauften Gebrauchsgütern
  • Zerlegbarkeit der Produkte in deren einzelne Komponenten und damit bessere Reparierbarkeit
  • besseres Recycling sowie Abfallvermeidung
  • Belohnung von nachhaltigen Produkten

Diese Maßnahmen werden im EU Green Deal für die Textil-, Bau-, Elektronik- und Kunststoffsektoren konkretisiert. Im Folgenden werden Maßnahmen ausgewählter Sektoren näher beschrieben.

Elektronik & IKT

Elektro- und Elektronikgeräte sind die am schnellsten wachsenden Abfallströme in der EU. Die Wachstumsrate liegt laut EU Green Deal derzeit bei 2%. Es wird jedoch angenommen, dass weniger als 40% der Elektronikabfälle recycelt werden.

Zur Reduktion der Abfallströme soll die Lebensdauer von elektronischen Geräten (insbesondere von Mobiltelefonen, Tablets und Laptops, aber auch Drucker und Verbrauchsgüter wie Kartuschen) verlängert werden. Diese wird oft durch die Kurzlebigkeit der Akkus, einer geringen Reparierbarkeit der Geräte und die fehlende Möglichkeit von Softwareupgrades für Altgeräte reduziert. Deshalb wird mit folgenden Maßnahmen beim Produktdesign und der Konstruktion des Produktes sowie bei der Instandhaltung angesetzt:

  • Der Einsatz von gefährlichen Stoffen soll für Elektro- und Elektronikgeräte beschränkt werden.
  • Akkus sollen künftig wieder vom Gerät trennbar sein.
  • Ladegeräte sollen für alle Mobiltelefone einsetzbar werden.
  • Ein "right to repair" (Recht zur Reparatur) für elektronische Geräte und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) soll eingeführt werden.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig die Möglichkeit haben Komponenten auszutauschen und unabhängig vom Hersteller reparieren zu lassen.
  • Veraltete Geräte sollen die Möglichkeit bekommen, durch neue Software-Updates wieder brauchbar zu werden.

Darüber hinaus möchte die EU für Handys, Tablets und Ladegeräte ein EU-Rücknahme Programm zum Wiederverkauf oder zur Rückgabe schaffen.

Batterien und Fahrzeuge

Durch den gestiegenen Absatz von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen werden Batterien ein immer größeres Thema. Die Recyclingquoten und –anteile von Batterien sollen durch die Evaluierung der Batterierichtlinie 2000/53/EG und die Arbeit der Batterieallianz gesteigert werden. Dazu sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Steigerung Recyclinganteil
  • Erhöhung der Sammel- und Recyclingquoten
  • Rückgewinnung wertvoller Materialen
  • Bereitstellung von Leitfäden für die Verbraucher
  • schrittweise Einstellung der Verwendung von nicht wieder aufladbaren Batterien
  • Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen für Batterien, unter Berücksichtigung des CO2-Fußabdrucks (Batteriefertigung) und der ethischen Beschaffung von Rohstoffen, sowie der Versorgungssicherheit

Die EU plant zudem eine Überarbeitung der Vorschriften für Altfahrzeuge, um diese möglichst lange im Kreislauf zu halten. Dazu sollen folgende Maßnahmen geprüft werden:

  • Vorschriften für den obligatorischen Rezyklatanteil in bestimmten Werkstoffen von Bauteilen
  • Verbesserung der Recyclingeffizienz
  • Sammlung und umweltgerechte Behandlung von Altölen

In Polen und Italien beispielsweise wurden durch den Einsatz von leichteren Materialien in Autos 8 % der CO2-Emissionen reduziert. In Summe wurden bisher 30.000 Neufahrzeuge mit den weniger schweren Material-Komponenten ausgestattet.

Ein weiteres Ziel ist zudem die Verbesserung einer nachhaltigen und intelligenten Mobilität. Anbieter von Produkten als Dienstleistung sollen deren Materialverbrauch verringern, sowie umweltfreundlichere Kraftstoffe verwenden. Zudem ist die Infrastruktur und die Fahrzeugnutzung zu optimieren, sodass auch der Belegungsgrad und die Auslastung von Fahrzeugen erhöht wird. Dies soll zu einer Verringerung der Umweltverschmutzung und einer Vermeidung von Abfällen führen.

Kunststoffe

Im Aktionsplan des EU Green Deals wird davon ausgegangen, dass sich der Kunststoffverbrauch in Europa in den nächsten 20 Jahren verdoppelt. Zur Reduktion des Kunststoffverbrauches soll zukünftig der verpflichtende recycelte Anteil von Kunststoff erhöht sowie die Müllvermeidung messbar gemacht werden. Einweg-Kunststoffprodukte sollen, wenn möglich vermieden und gegebenenfalls durch alternative Materialien ersetzt werden. Die problematische Entsorgung von Bio-Kunststoff wurde ebenfalls erkannt. Deswegen sollen diese Produkte für eine fachgerechte und vereinfachte Entsorgung künftig mit Labels versehen werden.

Des Weiteren soll mit dem EU Green Deal die Zugabe von Mikroplastik für sämtliche Produkte untersagt werden. Labels, Standardisierungen, Zertifikate sowie Regulierungsmaßnahmen sollen außerdem die unabsichtliche Freigabe von Mikroplastik unterstützen. Der Verbraucher soll über das Risiko von Mikroplastik für die Gesundheit aufgeklärt werden und Einsicht in den gesamten Produktlebenszyklus erlangen. Dadurch soll er in der Lage sein das Produkt richtig zu verwenden, sodass der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt während des Gebrauchs des Produktes vermieden werden kann.

Textilien

Die EU möchte die Produzenten von Textilien motivieren, nach innovativen alternativen Materialien zu forschen und das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen fördern. Laut dem EU Green Deal verbrauchen Textilien nach Lebensmitteln, Gebäuden und Transport die meisten Primärrohstoffe und Wasser. Zudem berichtet die Europäische Kommission, dass 60 % der konsumierten Textilien außerhalb der EU produziert werden und es wird angenommen, dass weniger als 1 % der Textilien recycelbar sind.

Im Rahmen des EU Green Deals wird eine umfassende EU-Strategie für Textilien vorgeschlagen. Diese soll die industrielle Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen in der Textilbranche stärken. Die EU soll künftig für nachhaltige und kreislauffähige Textilien stehen. Zudem soll der Markt für die Wiederverwendung von Textilien verbessert werden. Dies soll durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden:

  • Entwicklung von Ökodesign Maßnahmen
  • Gewährleistung der Verwendung von Sekundärrohstoffen
  • Reduktion von gefährlicher Chemikalien und Förderung von nachhaltige Textilien
  • Verwendung von kreislauffähige Materialien
  • Kreislauforientierte Produktionsprozesse
  • Förderung und Steigerung der Transparenz (auch in der internationalen Zusammenarbeit)
  • Leitfäden zur Verbesserung der Getrenntsammlung von Textilabfällen (Dies muss bis 2025 sichergestellt werden)
  • Förderung der Sortierung, der Wiederverwendung und des Recyclings von Textilien
  • Zugang zu Wiederverwendungs- und Reparaturdiensten
  • Förderung von Innovationen industrieller Anwendungen und Regulierungsmaßnahmen
  • Schaffung einer Herstellerverantwortung

Welche EU Förderprogramme gibt es im Zusammenhang mit dem Green Deal für Unternehmen?

Die EU möchte über 10 Jahre verteilt rund 1 Billion € bis 2030 mobilisieren, damit die Ziele des EU Green Deals realisiert werden können. Dafür gibt es den Investitionsplan für den Europäischen Grünen Deal (IPEGD). Er legt eine Unterstützung für einen fairen und gerechten Übergang fest mit einer gezielten Hilfe für die Bevölkerung in den vom Übergang am stärksten betroffenen Regionen.

Eine große Summe aus dem Investitionsplan geht an die Förderinstrumente LIFE und Horizont Europa, die Projekte im Umwelt- und Klimaschutz für Unternehmen unterstützen. Hier können Unternehmen finanzielle Unterstützung beim Umsetzen der Vorgaben aus dem EU Green Deal erhalten.

EU LIFE Programm

Das LIFE Programm der EU fördert seit 1992 Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz. Es ist für öffentliche und private Institutionen der EU Mitgliedsstaaten zugänglich. Die Themenbereiche sind "Natur und Biodiversität", "Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität" sowie "Klimawandel Anpassung und Minderung". Somit ist das Förderprogram auf vielseitige Bereiche anwendbar wie zum Beispiel Energie, Landwirtschaft, Bewaldung, Transport, Tourismus etc.

Horizont Europa

Das europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – Horizont Europa – fördert Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und zur Erreichung eines oder mehrerer Ziele für mehr Nachhaltigkeit der UN (SDGs). Es soll das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken. An den Teilprogrammen des Horizont Europa können sich Rechtspersonen beteiligen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat oder einem Drittland angesiedelt sind. Grundsätzlich müssen an einem Forschungsprojekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein.

Das EU-Rahmenprogramm beruht auf drei Pfeilern:

  • Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der EU und zur Förderung des Europäischen Forschungsraums (EFR)
  • Stärkung der Innovationsfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in Europa zur Umsetzung der Prioritäten der Bürger und
  • Aufrechterhaltung unseres sozioökonomischen Leitbildes und unserer Werte.

European Fund for strategic investment

Im Rahmen des EU Green Deals wurde auch der Europäische Fonds für strategisches Investment aufgestockt. Der Europäische Fond soll Infrastruktur-, Forschungs- und Innovations-, Bildungs-, Gesundheits-, Informations- und Kommunikations-Technologieprojekte, sowie weitere Bereiche in der EU fördern. Das Ziel ist es innovative und nachhaltige Projekte in der EU in Form von Krediten zu unterstützen. Diese können auch von privaten Investoren beantragt werden.