Umweltpakt Bayern

Logo Umweltpakt Bayern - Über uns
Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern - REZ

EU-Ökodesign-Verordnung, Textilstrategie

Quelle: BMUV etc.

Die Ökodesign-Verordnung soll zukünftig nicht mehr nur für energieverbrauchsrelevante Produkte gelten. Zu den Anforderungen sollen auch ein digitaler Produktpass und ein Vernichtungsverbot gebrauchsfähiger Waren gehören. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, muss die Ökodesign-Verordnung nach dem Beschluss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach dem finalen Beschluss des Rats kann die Verordnung – voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 – in Kraft treten.

Die Ökodesign-Verordnung soll für physische Produkte gelten. Zu diesen Produkten - die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden - sollen Textilien gehören, nicht aber z. B. Lebens- und Futtermittel, Arzneimittel sowie lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Über delegierte Rechtsakte sollen die Ökodesign-Anforderungen Regelungen zu folgenden Aspekten enthalten:

  • Haltbarkeit und Zuverlässigkeit,
  • Wiederverwendbarkeit,
  • Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, Wartung und Überholung,
  • das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe,
  • Energie- und Ressourceneffizienz,
  • Rezyklatanteil,
  • Wiederaufarbeitung und Recycling,
  • Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks,
  • Menge der durch das einzelne Produkt voraussichtlich entstehenden Abfallstoffe
  • Einzelheiten zum Produktpass und
  • Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte und zulässige Ausnahmen vom Verbot.
Im Verordnungsvorschlag/-entwurf ist die Bereitstellung von Informationen über die Vernichtung unverkaufter Neuwaren als Anforderung vorgesehen.


Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2022 die EU-Textilstrategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien vorgestellt. Im Anhang der veröffentlichten Mitteilung hierzu sind
  • Maßnahmen zur Bewältigung der Abfallproblematik,
  • Maßnahmen für eine nachhaltige Herstellung und einen nachhaltigen Verbrauch und
  • den Übergang ermöglichende Maßnahmen und hierunter Einzelmaßnahmen zusammengestellt.

Die Einführung eines digitalen Produktpasses und Maßnahmen gegen die Vernichtung von Neuwaren gehören zu diesen Einzelmaßnahmen.
Zudem sollen mit der Fortschreibung der Abfall(rahmen)richtlinie die Grundlagen für eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien/-abfälle in den EU-Mitgliedsstaaten gesetzt werden.