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Bayerisches Umweltmanagement und Auditprogramm (BUMAP)

Quelle: LfU , Bayern Portal

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP) bayerische Unternehmen, die in Projektgruppen organisiert, ein Umweltmanagementsystem nach EMAS, ISO 14 001 oder auch ein Umweltmanagement nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB) oder des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT) einführen wollen.

Förderperiode 01. Juli 2021 bis 31. Dezember 2024

Die neue Richtlinie zur Förderung eines umweltorientierten Managements in bayerischen Unternehmen vom 20. Mai 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 433 vom 23. Juni 2021) unterscheidet sich zum Vorgängerprogramm dahingehend, dass neben der Einführung eines Umweltmanagements auch das Thema Ressourcenmanagement Beachtung findet:
Künftig kann die Einführung eines Ressourcenmanagements im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT gefördert werden.

Antragsberechtigte

Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen von Projektgruppen (mindestens 5 bis maximal 15 Teilnehmer) statt – organisiert von einem Projektträger.
Antragsberechtigt sind Projektgruppenteilnehmer mit Sitz oder Niederlassung in Bayern und Projektträger aus den Bereichen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • freiberuflich Tätige
  • Organisationen der Wirtschaft, wie z.B. Kammern, Verbände oder Innungen
  • kommunale Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen
Eine Projektträgerschaft kann von einem Unternehmen, einer Organisationen der Wirtschaft, wie z.B. Kammern, Verbände, oder Innungen und von Kommunen übernommen werden. Beratungsunternehmen sind als Projektträger nicht zugelassen. Der Projektträger organisiert die Projektgruppe, insbesondere Gruppenberatungen oder Einzelberatungen vor Ort zu einem der folgenden Schwerpunkte
  • Umweltmanagementsystem nach EMAS
  • Umweltmanagementsystem nach ISO 14 001
  • Umweltmanagement nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB)
  • Umweltmanagement nach den Vorgaben des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT)
  • Ressourcenmanagement im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT.

Was wird im Einzelnen gefördert?

  • erstmalige Einführung und Validierung beziehungsweise die einmalige Revalidierung eines Umweltmanagementsystems nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 in der jeweils gültigen Fassung (EMAS),
  • erstmalige Einführung und Zertifizierung beziehungsweise die einmalige Rezertifizierung eines Umweltmanagementsystems gemäß der Norm DIN EN ISO 14001 ff. (ISO 14001),
  • erstmalige Einführung und Zertifizierung beziehungsweise die einmalige Rezertifizierung eines Umweltmanagements nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB),
  • erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Umweltmanagements nach den Vorgaben des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT) beziehungsweise die einmalige Teilnahme am ÖKOPROFIT-Klub mit externer Prüfung,
  • erstmalige Einführung und externe Prüfung eines Ressourcenmanagements im Zuge der Einführung beziehungsweise im Zuge eines bereits bestehenden Umweltmanagements nach EMAS, ISO 14001, QuB oder ÖKOPROFIT.

Was kann abgerechnet werden?

  • Ausgaben für Gruppenberatung gegebenenfalls auch in Kombination mit Einzelberatungen vor Ort
  • Validierung, Zertifizierung bzw. externe Prüfung des eingeführten Managements sowie für dessen einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung
  • Ausgaben des Projektträgers für die organisatorische Abwicklung
Förderhöhe
Es wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben des Projektträgers werden bis maximal 3.000 Euro anerkannt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmenden werden abhängig vom Schwerpunkt des bezuschussten umweltorientierten Managements anerkannt und liegen zwischen maximalen Fördersummen von 2.000 EUR und 7.000 EUR.

Antragsstellung

Bewilligungsbehörde

Regierung von Schwaben
Tel,: 0821 327 2240
E-Mail BUMAP@reg-schw.bayern.de.

Hausanschrift:
Fronhof 10
86152 Augsburg

Postanschrift:
Regierung von Schwaben
86145 Augsburg