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Ressourceneffizienz-Zentrum Bayern - REZ

Neues Förderprogramm im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Quelle: BAFA, KfW

Zum 1. November 2021 trat eine neue Förderrichtlinie für Energie und und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss und Kredit) in Kraft. Die Novellierung der bisherigen Förderrichtlinie erweitert das vierte Modul um den Fördertatbestand der Ressourceneffizienz und ergänzt das Förderprogramm zudem um ein fünftes Modul – der Förderung von Transformationskonzepten.

Das Vorgängerprogramm "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft" (kurz: EEW) war das zentrale Förderprogramm des BMWi zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie. Seit der Einführung des Förderprogramms 2019 gingen jährlich über 10.000 Anträge ein. Es hat sich als erfolgreiches Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Prozesswärme etabliert. Im neuen Förderprogramm werden nun auch Maßnahmen im Bereich Ressourceneffizienz gefördert – weshalb das Programm in "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) umbenannt wurde.

Ziel des neuen Moduls Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.

Die Anpassungen und Erweiterungen der Förderbedingungen zum 01. November 2021 beinhalten folgende Bereiche:

  • Förderung von Ressourceneinsparungen und -wechseln
  • Attraktivere Förderbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU erhalten einen Bonus von 10 %)
  • Erhöhung des maximalen Förderbetrages (80.000 Euro je Konzept)
  • Erhöhte Förderquote für Projekte zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung
  • Transformationskonzepte
  • Anpassung bestehender Dokumente
  • Neue Dokumente "Informationsblatt CO2- Faktoren", "Informationsblatt Transformationskonzepte"
Zu den förderfähigen Investitionskosten im Modul 5 zählen insbesondere
  • Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
  • (Energie-)Beraterkosten im Zusammenhang mit dem Transformationskonzept, inkl. ‎Einführung von Umsetzungsprozessen
  • Sonstige Posten mit nachgewiesenem Bezug zum Transformationskonzept, betrifft u. ‎a. Ausgaben für unternehmensübergreifende Beratung (z. B. innerhalb Lieferkette ‎im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens)‎
  • Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für Transformationskonzept
Die dena bietet über ihre Projektseite zu den Leuchttürmen zur CO2-Einsparung in der Industrie aktuelle Hilfestellung zum Förderprogramm an. Dazu zählt insbesondere eine Arbeitshilfe zur Ermittlung der förderfähigen Investitionsausgaben. Hier wird auch das neue Modul zu den Transformationskonzepten aufgeführt und es gibt eine Arbeitshilfe zur Förderung in Form eines Flussdiagramms (siehe unter weiterführende Informationen).