EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte – EUDR
Nach der „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte“, kurz EUDR, müssen Unternehmen nachweisen, dass für ihre Produktion und ihren Vertrieb bestimmter Erzeugnisse und Waren weltweit Wälder weder zerstört noch geschädigt werden. Die Verordnung betrifft die Produkte Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Ölpalme, Soja und Rinder sowie daraus hergestellte Produkte. Die Vereinfachung und erneute Verschiebung um ein Jahr durch die EU ist am 26. Dezember 2025 in Kraft getreten.