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Änderungen in der Bioabfall- und der Gewerbeabfallverordnung traten am 01. Mai 2023 in Kraft

Quelle: LfU

Mit Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen vom 28. April 2022 wurden sechs Bundesverordnungen geändert. Wesentliche Änderungen in der Bioabfallverordnung und in der Gewerbeabfallverordnung traten am 01. Mai 2023 in Kraft.

Die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen vom 28. April 2022 änderte folgende sechs Verordnungen:

  • Bioabfallverordnung (Artikel 1),
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung (Artikel 2),
  • Gewerbeabfallverordnung (Artikel 3),
  • Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Artikel 4),
  • Nachweisverordnung (Artikel 5) und
  • POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (Artikel 6).
Zum 01. Mai 2023 wird die Bioabfallverordnung inhaltlich geändert. Die Artikelverordnung, die dies regelt, dient laut Bundesumweltministerium der Reduzierung von Kunststoffen in Bioabfällen.
Ebenfalls zum 01. Mai 2023 wird die Gewerbeabfallverordnung um einen Paragraphen zum Umgang mit verpackten Bioabfällen ergänzt. Von den Änderungen betroffen sind Abfallerzeuger und Besitzer wie die Produzenten und Händler von verpackten Lebensmitteln und Bioabfällen, Küchen und Kanti-nen sowie Privathaushalte und Abfallbehandler.
Die Änderungen in der Anzeige- und Erlaubnisverordnung treten am 01. Mai 2024 in Kraft.
Die Änderungen der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall, der Nachweisverordnung und der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung traten bereits am 06. Mai 2022 in Kraft.

Ausführliche Informationen über die Änderungen erhalten Sie in den jeweiligen Beitägen zu den Verordnungen.